Kassen zahlen jetzt auch in der Schweiz

FRANKFURT (tk/az). Seit dem 1. Januar 2007 übernehmen die gesetzlichen Krankenkassen die Kosten für ambulante ärztliche und zahnärztliche Leistungen, die in der Schweiz erbracht werden. Darauf weist die Techniker Krankenkasse (TK) in Hessen hin.

Grund ist eine Gesetzesänderung, die die Schweiz mit den EU-Staaten bei der Inanspruchnahme medizinischer Dienstleistungen gleichstellt. "Versicherte können gezielt in die Schweiz zur ambulanten oder zahnärztlichen Behandlung fahren und sich dann die Kosten von ihrer Kasse erstatten lassen – und zwar bis zur Höhe, die auch in Deutschland bezahlt würde", so eine Sprecherin der TK-Landesvertretung in Hessen. Bislang durften die Kassen Therapiekosten in der Schweiz nur übernehmen, wenn die Behandlung nicht bis zur Rückkehr nach Deutschland aufgeschoben werden konnte.

Eine Heilmitteltherapie, zum Beispiel Physiotherapie, kann nun ebenfalls in der Schweiz vorgenommen werden, sie muss aber von einem in Deutschland zugelassenen Vertragsarzt verordnet werden. Für eine Krankenhausbehandlung muss nach wie vor im Vorfeld die Genehmigung der Kasse eingeholt werden. .

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