Die Krankenkasse wechseln und sparen

(bü). Zahlreiche gesetzliche Krankenkassen haben zum Jahresbeginn oder werden noch im Frühjahr 2007 ihre Beiträge erhöhen – zum Teil in atemberaubendem Umfang. Grund für die Versicherten zu überlegen, ob nicht ein Kassenwechsel den Geldbeutel schonen kann. Denn noch gibt es keinen bundeseinheitlichen Beitragssatz, wie es die geplante Gesundheitsreform vorsieht.
Bis Ende Januar 2007 kündigen – ab April "neu" versichert

Es macht schon einen Unterschied, ob ein Versicherter für seinen Krankenversicherungsschutz pro 1000 Euro Monatsverdienst 150 oder nur 120 Euro zu bezahlen hat (plus jeweils 0,9 Prozent vom "Brutto").

Eine Ersparnis von 30 Euro summiert sich im Jahr auf 360 Euro pro 1000 Euro Verdienst – bei 3000 Euro Gehalt macht das dann immerhin 1080 Euro, die ein Arbeitnehmer sparen kann. Neben dem Versicherten freut sich sein Arbeitgeber über eine solche Preissenkung; denn der Chef trägt von den Kosten der Krankenkasse die Hälfte.

Die Leistungen der Krankenkassen sind dagegen weitgehend identisch, so dass es Sinn macht, die "Kassenwahl" hauptsächlich nach der Höhe der Beiträge zu treffen. Allerdings verlangt diese Wahl oft auch Flexibilität der Versicherten. Denn viele "billige" Krankenkassen haben am Wohnort oder in der näheren Umgebung keine Geschäftsstelle. Mit ihnen wird per Brief, Telefon oder elektronisch korrespondiert. Ausschlaggebend für eine Kassenmitgliedschaft können auch Zusatzprogramme der Krankenkassen sein, etwa spezielle Leistungen für chronisch Kranke.

Wer wissen möchte, welche Krankenkasse in seinem Bundesland preisgünstiger ist als die augenblicklich auserwählte, der klickt www.finanztest.de ("Infodokumente" – Kosten: 2,50 Euro) an. Ohne Internetzugang können über die Fax-Abrufnummer 0900-1/5100108639 (Kosten: 3,30 Euro) Informationen eingeholt werden.

Wechsel meist problemlos möglich

Der Wechsel von einer gesetzlichen Krankenkasse zur anderen ist ohne große Probleme möglich. So sind zum Beispiel Gesundheitsprüfungen ebenso wenig erforderlich wie die Frage nach dem Alter. Bedingung ist im Regelfall nur, dass die Mitgliedschaft bei der bisherigen Krankenkasse bereits 18 Monate bestanden hat. Mit zweimonatiger Frist kann ein neues Kassen-Zuhause gefunden werden. Und dies gilt unabhängig von der bisherigen Dauer der Kassenmitgliedschaft auch dann, wenn – wie jetzt – eine Krankenkasse die Beiträge erhöht.

Doch ganz einfach läuft ein Kassenwechsel nicht immer ab:

  • Pflichtversicherte Arbeitnehmer und freiwillig Versicherte , die sich – nach einer Beitragserhöhung zum 1. Januar 2007 – zum Beispiel zum 1. April 2007 einer anderen Krankenkasse anschließen wollen, müssen ihre Mitgliedschaft bei der bisherigen Kasse spätestens am 31. Januar 2007 gekündigt haben. Es kann aber auch noch bis Ende Februar 2007 die bisherige Kassenmitgliedschaft aufgegeben – und mit Wirkung zum 1. Mai 2007 eine neue Mitgliedschaft begründet werden.
  • Auch Rentner haben das Kassenwahlrecht. Für sie gilt diese Besonderheit: Maßgebend für ihre (und von ihrer Rentenanstalt) 50:50 zu tragenden Krankenversicherungsbeiträge (von den oben erwähnten 0,9 Prozent zu Lasten der Versicherten abgesehen) ist, dass die Erhöhung des Beitragssatzes ihrer Krankenkasse erst mit dreimonatiger Verzögerung wirksam wird. Eine zum 1. Januar 2007 vorgenommene Beitragserhöhung gilt demnach ab April 2007. Bis Ende April oder Mai 2007 könnte die Kündigung ausgesprochen werden, was einen Kassenwechsel zum 1. Juli oder 1. August 2007 zur Folge hätte.
  • Und schließlich können auch Arbeitslose in eine billigere Krankenkasse wechseln. Sie selbst profitieren davon zwar aktuell nicht; denn die Arbeitsagenturen tragen für sie die Sozialversicherungsbeiträge voll. Sobald sie aber wieder in ein Arbeitsverhältnis wechseln, sparen auch sie – ohne dass noch einmal "auf Suche" gegangen und eine Kündigungsfrist eingehalten werden müsste. .

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