Arzneimittel und Therapie

Europäische Kommission: Verbot für Quecksilber geplant

Die Europäische Kommission hat jetzt eine umfassende Strategie zur Reduktion der Quecksilberbelastung vorgeschlagen. Quecksilber und seine Verbindungen können hoch dosiert tödlich sein und auch schon in relativ kleinen Mengen das Nervensystem ernsthaft schädigen. In einigen Gebieten der EU werden die international akzeptierten Sicherheitswerte, etwa bei Fischen, immer noch überschritten.

In den letzten Jahrzehnten führten die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften dazu, dass die Verwendung und die Emissionen von Quecksilber in Europa erheblich zurückgegangen sind. Allerdings sind in Europa bei Verbrauchern mit hohem Verzehr an Fisch und Meeresfrüchten, in denen sich Quecksilber anreichert, nach wie vor hohe Belastungen nachzuweisen. Dieses Problem besteht vor allem bei Menschen, die in den Küstenregionen des Mittelmeers leben.

Exporte werden eingestellt

Weltweit ist die Nachfrage nach Quecksilber - dessen größter Lieferant derzeit die EU ist - ungebrochen hoch. Die Strategie sieht daher eine Reihe von Zielen und Maßnahmen vor. Dazu gehört eine Einstellung der Quecksilberexporte bis 2011 sowie eine Reduktion der EU-Nachfrage. Deshalb soll die Produktion von quecksilberhaltigen Messgeräten wie Thermo-, Baro- oder Manometern weitgehend eingestellt werden. Außerdem werden die verbleibenden Verwendungszwecke (z. B. in Amalgamfüllungen) geprüft.

Schweiz: Verbot für Messgeräte mit Quecksilber

In der Schweiz dürfen ab 30. Juni 2006 keine Quecksilber enthaltenden Instrumente oder Geräte mehr an das Publikum abgegeben werden. Dieses Verbot betrifft quecksilberhaltige Fieberthermometer und Blutdruckmessgeräte, die mit einem Quecksilbermanometer ausgerüstet sind. Das Abgabeverbot gilt auch für die Fieberthermometer mit Quecksilber, welche für die professionelle Verwendung bestimmt sind. Es ist jedoch davon auszugehen, dass bereits heute in Gesundheitseinrichtungen weitgehend quecksilberfreie Fieberthermometer beschafft und verwendet werden. Das Abgabeverbot gilt jedoch nicht für Blutdruckmessgeräte mit Quecksilbermanometern. Auf Grund ihrer hohen Zuverlässigkeit sind solche Geräte als Referenzgeräte geeignet oder werden zu Kalibrierzwecken verwendet.

Angesichts der Risiken im Umgang mit Quecksilber wird jedoch auch hier empfohlen, für die routinemäßig durchzuführenden Messungen quecksilberfreie Geräte zu beschaffen und zu verwenden. hel

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