Arzneimittel und Therapie

Kosmetische Indikation: Botulinumtoxin Typ A glättet die Stirn

Unter dem Handelsnamen Vistabel® hat das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) Botulinumtoxin Typ A die Zulassung für die Behandlung der mittleren bis stark ausgeprägten vertikalen Falten zwischen den Augenbrauen (Glabellafalten) bei erwachsenen Männern und Frauen unter 65 Jahren erteilt, wenn diese Falten eine erhebliche psychische Belastung für den Patienten darstellen.

Vistabel® ist damit das einzige in Deutschland für die ästhetische Medizin zugelassene Botulinumtoxin. Das Präparat ist ab März erhältlich. Die Behandlung ist ein einfaches, minimal-invasives Verfahren. Kleinste Mengen Botulinumtoxin werden direkt in die betroffenen Muskelpartien injiziert und entspannen die hyperaktiven Muskeln, die die unerwünschten Falten hervorrufen können. Die Injektionen sind für die Patienten nahezu schmerzfrei. Eine Wirkung tritt 24 bis 48 Stunden später ein und hält bis zu vier Monate an.

Gegen die Sorgenfalten

Botulinumtoxin Typ A ist ein gereinigtes Protein, das aus dem Bakterium Clostridium botulinum gewonnen wird. Es ist als Botox® unter anderem für die medizinischen Indikationen Blepharospasmus, hemifazialer Spasmus und begleitende fokale Dystonien, zervikale Dystonie (Schiefhals) und fokale Spastizität zugelassen. Vistabel® und Botox® basieren auf dem gleichen Wirkstoff und sind auch in der Formulierung identisch. Der einzige Unterschied besteht in der Packungsgröße. Während Botox® in Fläschchen mit 100 Einheiten erhältlich ist, wird Vistabel® in kleineren 50-Einheiten-Fläschchen angeboten. Diese Menge ist auf den konkreten Bedarf von Ärzten und Patienten bei der Behandlung der Glabellafalten ausgerichtet. Die unterschiedliche Namensgebung wurde gewählt, um klar zwischen der ästhetischen und therapeutischen Nutzung des Medikamentes differenzieren zu können. Eine medizinische Indikation verlangt in der Regel eine höhere Dosis. Zudem ist der Gebrauch eines Arzneimittels für kosmetische Faltenbehandlung medizinisch gesehen nicht notwendig. Botox® wurde bisher oft unzulässig zur Faltenbehandlung eingesetzt. Das Botulinum Toxin A bewirkt eine zeitlich befristete Lähmung der injizierten Muskeln, was zu einer Straffung der Glabellahaut führt. Als Glabella wird der leicht gewölbte, von haarfreier Haut bedeckte Teil des Stirnbeins zwischen den Augenbrauen bezeichnet. Durch die Kontraktion zweier Muskeln des Stirnbeins entstehen hier die so genannten Glabellafalten.

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