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EuGH billigt Richtlinie zum Tabakwerbeverbot

LUXEMBURG (ks). Der Europäische Gerichtshof hat am 12. Dezember die Klage der Bundesrepublik gegen die EU-Tabakwerberichtlinie abgewiesen. Das Gericht entschied, die von Deutschland angezweifelte Rechtsgrundlage für die umstrittene Richtlinie sei nicht zu beanstanden. Mit der Entscheidung war gerechnet worden, nachdem der Generalanwalt des Gerichts Mitte Juni die Abweisung der deutschen Klage empfohlen hatte.

Die Luxemburger Richter kamen zu dem Urteil, dass das EU-Parlament und die Regierungen der Mitgliedstaaten ein Tabakwerbeverbot für Presse, Rundfunk und Internet beschließen dürften. Die Richtlinie solle dafür sorgen, dass der freie Warenverkehr zwischen den EU-Staaten nicht durch unterschiedliche nationale Werberegeln behindert wird. Damit falle sie in den Bereich des Binnenmarktes, in dem sich die EU gemeinsame Gesetze geben kann. Lange hatte sich Deutschland gegen die Umsetzung der EU-Richtlinie gewehrt, da es die Auffassung vertrat, die EU überschreite mit der Regelung ihre Kompetenzen. Auf Druck der EU-Kommission wurde die Bundesregierung in diesem Jahr dennoch tätig: Im November beschloss der Bundestag die Umsetzung des Tabakwerbeverbots.

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