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Gesundheitsreform: Bosbach warnt Koalition vor Blamage

BERLIN (ks). Nachdem Bundespräsident Horst Köhler das Verbraucherinformationsgesetz gekippt hat und auch der bundeseinheitliche Nichtraucherschutz geplatzt ist, hat der Unions-Fraktionsvize Wolfgang Bosbach die Große Koalition vor einer erneuten Gesetzesblamage bei der Gesundheitsreform gewarnt: Wir müssen uns als Bundesgesetzgeber mit den verfassungsrechtlichen Bedenken bei der Gesundheitsreform ernsthaft beschäftigen, bevor es der Bundespräsident tut , sagte Bosbach der Saarbrücker Zeitung (Ausgabe vom 11. Dezember).

Der CDU-Politiker hält einige Regelungen der Reform für bedenklich. Auch wenn der Bund die Gesetzgebungskompetenz habe, seien insbesondere die geplanten Änderungen bei den privaten Krankenversicherungen verfassungsrechtlich fraglich . Hinzu kämen europarechtliche Vorbehalte: Das darf man nicht vom Tisch wischen mit dem Hinweis darauf, das seien die üblichen Bedenken der Lobbyisten. Bosbach forderte die Große Koalition zugleich auf, sauberer zu arbeiten und sich mit den verfassungsrechtlichen Fragen ernsthafter und frühzeitiger auseinanderzusetzen. Der politische Wille ist das eine, die Kompetenz das andere , mahnte er.

FDP stimmt Bosbach zu Der gesundheitspolitische Sprecher der FDP-Fraktion, Daniel Bahr, teilt Bosbachs Bedenken: Viele Regelungen werden keinen Bestand haben. Das Gesetz ist mit heißer Nadel gestrickt , erklärte er am 11. Dezember. Die FDP habe daher vorletzte Woche im Gesundheitsausschuss ein Expertengespräch zu den verfassungs- und kartellrechtlichen Problemen des Reformgesetzes beantragt. Dieses Anliegen habe die schwarz-rote Koalition jedoch als überflüssig und zeitverzögernd abgelehnt. Bahr hält zahlreiche Regelungen für nicht haltbar - vor allem im Bereich des Insolvenzrechts, der PKV und der Vertragsgestaltungsmöglichkeiten der GKV.

Regierung: Bedenken werden ausgeräumt Seitens der Bundesregierung ist man jedoch zuversichtlich, dass das Reformgesetz nicht kippen wird. Regierungssprecher Thomas Steg erklärte am Montag, der Gesetzentwurf werde im Moment in den Bundestagsausschüssen sehr intensiv beraten. Sollte es Hinweise auf eine Verfassungswidrigkeit geben, würden diese im Verfahren und bis zu einem endgültigen Beschluss des Bundestages im Januar berücksichtigt. Steg zeigte sich überzeugt, dass alle Bedenken ausgeräumt werden können und das Gesetz, so wie es der Bundestag beschließen wird, verfassungsgemäß sein wird, und dass der Bundespräsident keinerlei Probleme haben wird, es gegenzuzeichnen .

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