Kongress

Onkologische Pharmazie vor neuen Herausforderungen (14. Onkologisch-pharmazeutis

HAMBURG (tmb). Vom 27. bis 29. Januar fand in Hamburg-Harburg der 14. onkologisch-pharmazeutische Fachkongress NZW (früher: Norddeutscher Zytostatika Workshop) statt. Über 700 Teilnehmer informierten sich in zahlreichen Fachvorträgen und Workshops und bei der begleitenden Ausstellung über die vielfältigen Aspekte der onkologischen Pharmazie von der Arzneimittelzubereitung über die Arbeitssicherheit bis zur Therapie.

Bereits zum vierten Mal gehörten der englischsprachige NZW-Europe für ausländische Besucher und ein PTA-Kongress zum Programm. Bei der Eröffnung verwies Rainer Töbing, Präsident der Apothekerkammer Hamburg, auf die mittlerweile entstandene Tradition des NZW und hob das Interesse ausländischer Teilnehmer an der Veranstaltung hervor.

Internationale Partnerschaft

Klaus Meier, Hamburg-Harburg, Präsident der Deutschen Gesellschaft für onkologische Pharmazie, betonte die Bedeutung der gemeinsamen internationalen Arbeit der onkologisch tätigen Pharmazeuten. Am Vortag haben die Delegierten der Europäischen Gesellschaft für onkologische Pharmazie, in der inzwischen 29 Länder mit 1200 Einzelmitgliedern zusammengeschlossen sind, eine neue Satzung erarbeitet. Dabei wurden sowohl die Parallelen als auch die regionalen Unterschiede, wie sie bei den regulatorischen Anforderungen bestehen, gewürdigt. Darüber hinaus gilt es, so Meier, die partnerschaftliche Zusammenarbeit mit den Ärzten zu fördern und die Bedürfnisse der Patienten systematisch zu ermitteln, wofür künftig Patientenbefragungen durchgeführt werden sollen.

Claus Roland, Flensburg, Direktor des Instituts für Angewandte Gesundheitswissenschaften, hob die erfolgreiche Etablierung des Zertifizierungskonzepts "Quapos" für zytostatikazubereitende Apotheken hervor. Andere Gruppen im Gesundheitswesen seien weiter davon entfernt, nach einheitlichen Standards zu arbeiten, aber deren Tätigkeit werde weniger hinterfragt als die der onkologisch tätigen Pharmazeuten. Zudem verwies er auf die Einspareffekte, die in der Vergangenheit mit der Etablierung der zentralen Zytostatikazubereitung durch die Verwertung von Anbrüchen erzielt werden konnten.

Inkonsequentes Gefahrstoffrecht

Vor welchen immer wieder neuen Problemen die zentrale Zytostatikazubereitung in Apotheken steht, wurde insbesondere im Rahmen des NZW-Vorkongresses zum Arbeitsschutz deutlich. Jürgen Barth, Essen, stellte dort "Inkonsequenzen beim Umgang mit Arzneimitteln durch geändertes Gefahrstoffrecht" vor. So fordert die neue Gefahrstoffverordnung ab Schutzstufe 3, also bereits für "giftige" Stoffe, die Arbeit in geschlossenen Systemen, ohne zu definieren, ob auch eine Werkbank dies erfüllt. Für kanzerogene, mutagene oder reproduktionstoxische Stoffe sind sogar Messungen außerhalb des Produktionsbereiches vorgesehen, um daraus auf die Wirksamkeit der Personenschutzmaßnahmen bei der Herstellung zu schließen. Doch sei gerade diese Schlussfolgerung anzuzweifeln, weil positive Ergebnisse auch durch den Umgang mit den eingekauften Packungen vor der Verarbeitung entstehen könnten und damit nichts über die Herstellungsabläufe in der Apotheke aussagen müssten. Umgekehrt sei aber auch die Aussagekraft negativer Tests kritisch zu hinterfragen, so Barth.

Problematisch ist zudem die Aufnahme von Steroiden und Kontrazeptiva in die TRGS 905. Dies wurde durch den Missbrauch von Steroiden zu Dopingzwecken begründet, führt nun aber zu praktisch unerfüllbaren Anforderungen an die Arbeit in Apotheken. So sind viele Regelungen des neuen Gefahrstoffrechts in Apotheken nicht mehr handhabbar und werden nur noch der staatlichen Rechtssicherheit vor dem Hintergrund europarechtlicher Anforderungen dienen.

Im Kontrast zu diesen immer größeren Anforderungen an die Arzneimittelherstellung in Apotheken wurde aus dem Auditorium berichtet, dass die Zytostatikazubereitung teilweise wieder in Arztpraxen zurückverlagert werde, womit die Krankenkassen die Rezepturzuschläge einsparen würden. So könnte nicht einmal das bisherige Gefahrstoffrecht erfüllt werden, die betreffenden Ärzte argumentierten aber, die Arztpraxen gehörten nicht zum Geltungsbereich der neuen Vorschriften.

Einen ausführlichen Bericht über den NZW lesen Sie demnächst in der DAZ.

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