DAZ aktuell

AV Mecklenburg-Vorpommern: Zuzahlungspflicht erhalten, Arzneimittelversand verbi

WARNEMÜNDE (ks). Die Gesundheitsreform sieht für Apotheken tiefgreifende Veränderungen vor. Bei der Mitgliederversammlung des Apothekerverbandes Mecklenburg-Vorpommern am 29. November in Warnemünde war somit für ausreichend Gesprächsstoff gesorgt. Die Verbandsmitglieder mussten in ihrem Unmut über die Reform auch nicht unter sich bleiben: Ulrich Dietz, Referatsleiter Arzneimittel im Bundesgesundheitsministerium, stand ihnen Rede und Antwort (siehe auch AZ Nr. 49, 2006, S. 1).

Der Verbandsvorsitzende Axel Pudimat stellte die Kritik der Apotheker am geplanten Zuzahlungsverzicht in den Mittelpunkt: Nach dem Willen der Großen Koalition sollen Apotheker Patienten künftig teilweise die Zuzahlung erlassen können – die Abrechnung mit der GKV bleibt hiervon unberührt. Vor allem deutsche Versandapotheken hatten auf die Einführung einer solchen Regelung gedrängt, weil sie sich gegenüber der ausländischen Konkurrenz im Nachteil sehen. Holländische Versandapotheken nutzen dieses Marketinginstrument schon längst. Das Motto lautet: "Geld verdienen auf Rezept". Pudimat zeigte auf, wie Versandapotheken wie DocMorris oder postpills auf Kundenfang gehen: Sie bieten Patienten, die bereits von der Zuzahlung befreit sind, einen Treuebonus an. Für jedes eingereichte Rezept erhalten sie eine Gutschrift, mindestens 2,50 Euro. Dies kann dazu führen, dass ein multimorbider Patient mit fünf Verordnungen im Monat jährlich einen Zuverdienst von 150 Euro erreichen kann. Pudimat fürchtet, dass sich diese Praxis nach der Gesundheitsreform auch in Deutschland ausbreiten wird. Neben den "fatalen betriebswirtschaftlichen Auswirkungen" auf die Apotheken, führten derartige Marketingaktionen auch zu "dramatischen Fehlanreizen" bei den Versicherten. Denn für sie ist nur die Zuzahlung spürbar. Der tatsächliche Preis des Arzneimittels kann ihnen egal sein. Und so verringern sich für Hersteller auch die Anreize, ihre Preise zu senken. Pudimat sieht für das Problem nur eine Lösung: Die Einforderung der Zuzahlungen muss zwingend vorgeschrieben bleiben und der Versandhandel mit (rezeptpflichtigen) Arzneimitteln wieder verboten werden.

Dietz verurteilt Auswüchse beim Zuzahlungserlass Die Folgen des teilweisen Zuzahlungsverzichts hat man sich im Ministerium offenbar noch nicht klar gemacht. Dietz zeigte sich überrascht über die schon gängige Praxis ausländischer Versandapotheken, zuzahlungsbefreite Patienten mit Treueboni zu belohnen.

Gutschriften im Versand zu sammeln und Rezepturen in der Apotheke vor Ort anfertigen zu lassen – das sind für ihn unerwünschte Auswüchse: "Wer Leistungen der Solidargemeinschaft in Anspruch nimmt, kann nicht auch noch Geld ausgezahlt bekommen."

Darüber hinaus warb Dietz um Verständnis für die geplanten Reformvorhaben. Auch wenn die in den Eckpunkten beschlossene Einsparvorgabe von 500 Mio. Euro unverrückbar ist und gewaltige Umstellungen auf Apotheken zukommen, wird "das Leben nächstes Jahr weiter gehen". Die Regierungskoalition stelle weder den Heilberuf in Frage, noch wolle sie Apothekenketten, betonte der Ministeriumsbeamte. Er räumte die Befürchtung aus, die von den Apotheken geforderte Einsparsumme solle zusätzlich zum geschätzten Einsparvolumen von einer Mrd. Euro im Arzneimittelbereich gehoben werden. Vielmehr handle es sich um die Hälfte der Gesamtsparsumme. Dabei würden sämtliche Preisnachlässe eingerechnet; so auch die Rabattvereinbarungen zwischen Krankenkassen und Herstellern. "Wenn die Kassen nichts machen, kommt der Apotheker dran", erläuterte Dietz das Konzept der Regierungsfraktionen. Allerdings wagt auch er noch keine Prognose, ob das Zusammenrechnen all dieser Rabatte letztlich funktionieren wird.

Kassenspezifische Arzneimittellisten Für unbegründet hält Dietz die Sorge der Apotheker, Pharmafirmen seien gar nicht am Abschluss von Rabattverträgen interessiert, wenn am Ende jemand anders für die anvisierte Sparsumme einstehen müsse. Gerade Generikahersteller seien gezwungen, Rabattverträge zu schließen – anderenfalls flögen sie aus der Versorgung raus. Da bei Aut-idem nur noch Vertragspräparate berücksichtigt werden sollen, ist Dietz überzeugt, dass sich Apotheker schon ab dem kommenden Frühjahr kassenbezogenen Generikalisten gegenübersehen werden.

Ziel sei es, dass es bald auch Listen für die übrigen Arzneimittel gebe, in denen noch mehr Einsparpotenzial stecke. Dies hätte beispielsweise den Vorteil, dass diese Präparate von der Bonus-Malus-Regelung freigestellt wären.

Änderungen noch möglich Dietz erklärte, dass Änderungen im Reformgesetz noch möglich seien. Allerdings müsse man berücksichtigen, dass Gesundheitspolitik mehr sei als die "Addition der Vorstellungen aller Beteiligten". Komme es nicht zu den von den Apotheken gewünschten Änderungen, so liege das jedenfalls nicht an ihrer Interessenvertretung, betonte Dietz. Würde man eine "Hitliste" machen, wer die meisten Gespräche mit den Verantwortlichen führe, so stünden die Apotheker "ganz oben".

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