DAZ aktuell

Länder billigen Modernisierung des Arztrechts

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 24. November grünes Licht für die Modernisierung des Vertragsarztrechts gegeben: Er billigte das Gesetz der Großen Koalition, mit dem der Arztberuf flexibler und regionalen Versorgungsengpässen entgegengewirkt werden soll. Darüber hinaus enthält das Gesetz eine Regelung zur Entschuldung der gesetzlichen Krankenkassen. Anfang kommenden Jahres werden die neuen Bestimmungen in Kraft treten.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt ist überzeugt: "Mit den Neuregelungen im Vertragsarztrecht kommen wir dem Wunsch vieler Ärztinnen und Ärzte nach mehr Flexibilität und Entscheidungsfreiheit entgegen. Wir machen den Arztberuf moderner und attraktiver". Unter anderem wird es in Zukunft möglich sein, dass ein Arzt eine Teilzulassung erhalten kann. Er kann dann zugleich in einem Krankenhaus angestellt sein und nebenbei zusammen mit anderen Kollegen in einer Praxis oder in einem medizinischen Versorgungszentrum arbeiten. Darüber hinaus soll die Teilzulassung behilflich sein, Beruf und Familie besser zu vereinbaren. Möglich wird zudem die Einrichtung von Zweigpraxen – auch wenn hierdurch der Bezirk der Kassenärztlichen Vereinigung überschritten wird. In unterversorgten Gebieten werden zudem die Altersgrenzen für Vertragsärzte aufgehoben.

Hinsichtlich der Entschuldung der Krankenkassen räumt das Gesetz hochverschuldeten Kassen eine Übergangsfrist ein. Grundsätzlich sollen alle Kassen bis Ende 2007 schuldenfrei sein. Wenn eine frühere Tilgung "nachprüfbar" nicht möglich ist, kann eine Kasse sich auch bis 2008 Zeit lassen. Dabei sind die Kassen einer Kassenart verpflichtet, einander bei der Entschuldung zu helfen. Bis zum Start des geplanten Gesundheitsfonds im Jahr 2009 müssen alle gesetzlichen Kassen ihre Finanzen im Griff haben.

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