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Gesundheitsreform: BPI sieht schwarz für den Pharma-Mittelstand

BERLIN (ks). Der Bundesverband der Pharmazeutischen Industrie (BPI) befürchtet durch die anstehende Gesundheitsreform einen weiteren Konzentrationsprozess im Pharma-Markt. Die Folge werde sein, dass die Arzneimittelvielfalt verloren geht und die Preise wieder steigen. Dies erklärte der BPI-Vorsitzende Dr. Bernd Wegener anlässlich des BPI-Unternehmertages am 16. November in Berlin.

Bereits mit dem letzten Arzneispargesetz (AVWG) habe eine Marktkonsolidierung zugunsten der großen Arzneimittelhersteller eingesetzt, beklagte Wegener. Der Energiesektor zeige, wohin diese Entwicklung führe: Wenige Großunternehmen beherrschen den Markt und damit auch die Preise. Schon jetzt lasse die Investitionsbereitschaft der Pharmaunternehmen in Forschung und Entwicklung (F&E) nach – für den BPI-Vorsitzenden ist dies eine "sorgenvolle Tendenz", die durch die geplante Gesundheitsreform noch verstärkt werde.

Durch die politisch gewollte negative Preisspirale stießen Hersteller aller Unternehmensgrößen an ihre wirtschaftlichen Grenzen. Damit bestehe auch die Gefahr, dass wertvolle Arzneimittel zukünftig nicht mehr produziert werden könnten. Dies treffe vor allem die Pa–tienten, die an einer seltenen Krankheit oder an einer Unverträglichkeit für Standardmedikamente leiden, so der BPI-Vorsitzende.

Konsequenzen aus EuGH-Urteil ziehen! Änderungen am Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform forderte Wegener auch im Hinblick auf das kürzlich ergangene Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) zur OTC-Ausnahme–liste (siehe AZ Nr. 44, 2006, S. 3). Danach widerspricht das Verfahren, mit dem der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) festlegt, welche rezeptfreien Arzneien ausnahmsweise von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden müssen, der EU-Transparenzrichtlinie. Konkret rügte der EuGH, dass Hersteller, deren Präparate trotz Antrag nicht in die Liste aufgenommen werden, hierüber nicht mit Begründung und Rechtsmittelbelehrung informiert werden. Mit der Gesundheitsreform will die Große Koalition die Strukturen des G-BA und des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen nun verändern und die Kompetenzen der Gremien ausweiten – etwa im Bereich der neu einzuführenden Kosten-Nutzenbewertung. Wegener kritisierte, dass die entsprechenden Formulierungen im Gesetzentwurf die Bindung dieser Gremien an übergeordnete europäische Verfahrens–ordnungen abermals ohne Regelung beließen.

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