Pharmazeutisches Recht

Pharmazeutische Prüfung: 2. Abschnitt

Bekanntmachung über die Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung nach § 6 der Approbationsordnung für Apotheker (AAppO) im Frühjahr 2007

Als Termin für die Antragstellung auf Zulassung zum Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung an den Universitäten Erlangen – Nürnberg, München, Regensburg und Würzburg im Frühjahr 2007 wird der 15. Januar 2007 bestimmt.

Die Zulassungsanträge, die bei den Universitäten und bei der Zulassungsbehörde erhältlich sind, müssen bis spätestens 15. Januar 2007 der Regierung von Oberbayern, 80534 München, zugegangen sein. Die Anträge können auch persönlich während der Besuchszeiten (Montag bis Donnerstag 08:00 bis 16:00 Uhr und Freitag von 08:00 bis 14:00 Uhr) in den Diensträumen Maximilianstraße 39, 80538 München, abgegeben werden.

Da es sich um eine Ausschlussfrist handelt, können später eingegangene Anträge nur dann berücksichtigt werden, wenn ein wichtiger Grund für die Fristversäumnis glaubhaft gemacht wird, der Stand des Prüfungsverfahrens eine Teilnahme des Prüfungsbewerbers noch zulässt und die versäumte Handlung spätestens vier Wochen vor dem Prüfungstermin nachgeholt wird (§7 Abs. 1 AAppO).

Antragsberechtigt sind Studierende der Pharmazie, die an einer bayerischen Landesuniversität eingeschrieben sind.

Dem Antrag sind (im Original oder in amtlich beglaubigter Ablichtung) beizufügen:

1. Zeugnis über das Bestehen des Ersten Prüfungsabschnitts,

2. Nachweis über eine Studium der Pharmazie von mindestens vier Jahren (vollständiges Studienbuch einschließlich sämtlicher Belegblätter bzw. Studiennachweise, aktuelle Immatrikulationsbescheinigung),

3. Nachweis über die Namensführung (z.B. Bescheinigung über die Eheschließung oder Auszug aus dem Familienbuch), wenn nach dem Ersten Prüfungsabschnitt eine Namensänderung erfolgt ist.

4. Meldebeleg für den Zweiten Abschnitt der Pharmazeutischen Prüfung.

5. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an der Veranstaltung zu dem in der Anlage 1 Buchstabe E angeführten Stoffgebiet Biochemie und Pathobiochemie.

6. Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen zu dem in der Anlage 1 Buchstabe F angeführten Stoffgebiet Pharmazeutische Technologie und Biopharmazie.

7. Eine Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen zu dem in der Anlage 1 Buchstabe G angeführten Stoffgebiet Biogene Arzneistoffe.

8. Zwei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen zu dem in der Anlage 1 Buchstabe H angeführten Stoffgebiet Medizinische Chemie und Arzneistoffanalytik.

9. Drei Bescheinigungen über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme an den Veranstaltungen zu dem in der Anlage 1 Buchstabe I angeführten Stoffgebiet Pharmakologie und klinische Pharmazie.

10. Bescheinigung über die erfolgreiche und regelmäßige Teilnahme am Wahlpflichtfach.

Im Hinblick auf das späte Semesterende an den bayerischen Universitäten wird gestattet, Nachweise über Studienleistungen nachzureichen. Sie müssen der Regierung von Oberbayern aber bis spätestens 23.02.2007 vorliegen, da sonst eine Zulassung nicht mehr möglich ist.

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