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Experten-Hearing zur Gesundheitsreform: Anhörung trotz Boykott

BERLIN (ks). Am 16. Oktober hat trotz des Boykotts vieler Verbände eine erste Anhörung zum Referentenentwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) stattgefunden. Weder die Spitzenverbände der Krankenkassen, noch die ABDA oder die großen Ärzteverbände waren bei der ganztägigen Veranstaltung zugegen. Franz Knieps, Abteilungsleiter im Bundesgesundheitsministerium, erklärte im Anschluss, das Gespräch sei "sehr konstruktiv verlaufen" Ų trotz einer "Vielzahl kritischer Stimmen".

Rund 20 der knapp 100 geladenen Verbände und Organisationen des Gesundheitswesens waren der Anhörung ferngeblieben. Dies hatten sie bereits am 13. Oktober bekannt gegeben. Die Anhörung sei eine Farce, begründeten sie ihre Absage. Angesichts des Umfangs und der Tragweite der Änderungen, sei es ein "Ding der Unmöglichkeit" in einer Frist von vier Tagen die einzelnen Regelungen detailliert auf ihre Wirkungen hin abzuklopfen und auf mögliche auftretende Probleme hinzuweisen. Da bereits einen Tag nach der Anhörung die Ressortabstimmung vorgesehen sei, werde offenbar auch gar nicht daran gedacht, die möglichen Einwände im Gesetzentwurf zu berücksichtigen, ließen die Spitzenorganisationen in einer gemeinsamen Presseerklärung verlauten. Knieps erklärte hingegen nach dem Hearing, die Einwände würden eingehend geprüft. Die ferngebliebenen Organisationen betonten zugleich, dass sie selbstverständlich bereit und in der Lage seien, den Gesetzentwurf zu prüfen und Änderungsvorschläge zu unterbreiten. Diese Prüfung werde jedoch mit der gebotenen Sorgfalt durchgeführt und in angemessener Zeit in ausführlichen Stellungnahmen der Politik und der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt.

PKV kein Thema Doch nicht alle ließen sich von der kurzfristigen Ladungsfrist schrecken – so folgten etwa Verbraucherschützer und Patientenvertreter, Arbeitgeber und Arzneimittelhersteller der Einladung des Ministeriums. Sie hatten nun umso mehr Gelegenheit, ihren Unmut und ihre Verbesserungswünsche loszuwerden. Einige Themenblöcke waren auch unerwartet schnell abzuhandeln, beispielsweise die Umgestaltung der privaten Krankenversicherung – der PKV-Verband war ebenfalls nicht zur Anhörung erschienen. Dadurch blieb den anderen geladenen Experten mehr Zeit. "Wir suchen die Auseinandersetzung inhaltlich und nicht über Verfahrensfragen", begründete Cornelia Yzer, Hauptgeschäftsführerin des Verbands Forschender Arzneimittelhersteller (VFA), ihre Teilnahme. Hermann Kortland vom Bundesverband der Arzneimittel-Hersteller (BAH) erklärte: "Wir betreiben keine Politik des leeren Stuhls."

Pharmaverbände üben Kritik Nachdem die ABDA nicht zur Anhörung erschienen war, übten vor allem die Pharmahersteller Kritik an den vorgesehenen Neuregelungen im Arzneimittelbereich. Sie verwiesen übereinstimmend auf die Verschärfung der ohnehin bestehenden Überregulierung im Arzneimittelsektor. Insbesondere kritisierten sie

  • die unzureichende Ausgestaltung der Kosten-Nutzenbewertung,
  • die restriktiven Regelungen zu den Erstattungshöchstbeträgen,
  • die Regelung zur Verordnung besonderer Arzneimittel mit Zweitmeinung,
  • das Verbot der Verwendung regionalisierter Verordnungsdaten und
  • die Bestimmungen zur Auseinzelung von Arzneimitteln.

Auch die Auswirkungen der geplanten "Verbesserung" der Wirksamkeit von Rabattverträgen auf die Arzneimittel-Hersteller wurde thematisiert. Übereinstimmend erklärten die Hersteller, dass es ihnen angesichts der bestehenden Überregulierung und Kostendämpfungsmaßnahmen im Arzneimittelsektor aus wirtschaftlichen und ordnungspolitischen Aspekten weder zuzumuten noch möglich sei, weitere Abschläge zu gewähren. Wie der BAH mitteilte, sei nicht zu erwarten, dass die Anhörung zu Änderungen im Fraktions- bzw. Regierungsentwurf führen werde. Sollte es noch zu Nachbesserungen kommen, so wahrscheinlich erst nach der Anhörung vor dem Gesundheitsausschuss des Bundestages.

Der weitere Gang Am 17. Oktober – nach Redaktionsschluss der DAZ – sollte die Abstimmung des Referentenentwurfs mit den beteiligten Ressorts der Bundesregierung stattfinden. Dabei sollte auch die Frage erörtert werden, ob es sich um ein zustimmungspflichtiges Gesetz handelt. Die Abstimmung mit den Bundesländern sollte am selben Tage erfolgen. Kommende Woche sollen die Koalitionsfraktionen und das Bundeskabinett den Gesetzentwurf beschließen.

Am 16. Oktober hat trotz des Boykotts vieler Verbände eine erste Anhörung zum Referentenentwurf des GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) stattgefunden. Weder die Spitzenverbände der Krankenkassen, noch die ABDA oder die großen Ärzteverbände waren bei der ganztägigen Veranstaltung zugegen.

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