DAZ aktuell

Gesundheitspolitik: Nachbesserungen am Arznei-Sparpaket

BERLIN (ks). Nachdem in der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Gesetzentwurf zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) viel Kritik laut wurde, denkt die schwarz-rote Koalition über Änderungen nach. Insbesondere bei der Bonus-Malus-Regelung für Vertragsärzte sollte es nach Auffassung von Unions- und SPD-Gesundheitspolitikern Nachbesserungen geben. Im Gespräch ist aber auch eine Änderung der Zuzahlungsregelung. Am 25. Januar beriet der Gesundheitsausschuss des Bundestages erneut über den Gesetzentwurf.

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Union, Annette Widmann-Mauz, hatte als erste publik gemacht, dass sie Nachbesserungen für notwendig hält (siehe AZ Nr. 4/2006, S. 1). So etwa an der Bonus-Malus-Regelung. Bislang sah der Gesetzentwurf vor, dass Ärzte finanziell haften sollen, wenn die Kosten der von ihnen verschriebenen Medikamente bestimmte durchschnittliche Therapiekosten um mehr als 5 Prozent überschreiten. Umgekehrt sollten sie einen Bonus erhalten, wenn sie diesen Wert unterschreiten. Nach der Anhörung, in der die Regelung heftig kritisiert wurde, hieß es, der Wert könne auf zehn bis 15 Prozent angehoben werden. Darüber hinaus könnte die von den Betriebskrankenkassen vorgeschlagene Streichung der Zuzahlung bei günstigen Festbetrags-Medikamenten als Modellversuch Eingang in das AVWG finden: Liegt der Preis eines verordneten Arzneimittels mindestens 20 Prozent unter der Erstattungsobergrenze, könnte die Zuzahlung durch den Patienten entfallen.

Zuspruch für Änderungen

Unions-Fraktionschef Volker Kauder (CDU) begrüßte am Wochenende diese Überlegungen. Auch er kritisierte er die geplante Bonus-Malus-Regelung. Wenn Ärzte für das Verschreiben teurer Medikamente weniger Honorar erhielten, könnte beim Patienten der Eindruck aufkommen, "der Arzt verordnet mir nicht mehr die richtige Medizin, nur um sein Einkommen aufzubessern", warnte Kauder. Die stellvertretende Fraktionschefin der SPD, Elke Ferner, zeigte sich ebenfalls offen für eine geänderte Zuzahlungsregelung. "Wenn es belastbare Rechnungen gibt, die einen Spareffekt belegen, bin ich für eine solche Regelung offen", sagte sie. Die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD, Carola Reimann, hatte ebenfalls Sympathien für eine entsprechende Änderung erkennen lassen. Ob und welche Änderungen tatsächlich vorgenommen werden, entschied der Gesundheitsausschuss allerdings erst am 25. Januar – nach Redaktionsschluss der DAZ.

Streit um Steuerzuschüsse

Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) erklärte unterdessen mit Blick auf weitere Reformen, dass er keine Möglichkeit für Steuerzuschüsse zur gesetzlichen Krankenversicherung aus dem Haushalt sehe. In den vergangenen Wochen hatten sich eine Reihe von Spitzen- und Gesundheitspolitikern der Union und der SPD dafür ausgesprochen, die Krankenversicherung für Kinder künftig aus Steuermitteln zu finanzieren. Wer das wolle, so Steinbrück gegenüber der "Frankfurter Allgemeinen Sonntagszeitung", der müsse auch sagen, "dass die Mehrwertsteuer dann von 19 auf 21 Prozent steigt oder dass die Einkommensteuersätze angehoben werden." Er erklärte sich aber einverstanden, grundsätzlich über eine höhere Steuerfinanzierung des Sozialsystems zu sprechen.

Nachdem bei der Anhörung des Gesundheitsausschusses zum Entwurf des Arznei-Sparpakets viel Kritik laut wurde, denkt die schwarz-rote Koalition über Änderungen nach. Insbesondere bei der Bonus-Malus-Regelung für Vertragsärzte sollte es nach Auffassung von Gesundheitspolitikern Nachbesserungen geben.

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.