DAZ aktuell

DocMorris-Apotheke vor der Wiedereröffnung?

Am 14. September hat die Doc-Morris-Kapitalgesellschaft beim Verwaltungsgericht des Saarlandes Klage gegen das dortige Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales erhoben. Die Klage richtet sich gegen den Schließungsbescheid des Ministeriums vom Vortag, mit dem DocMorris entsprechend dem Beschluss des Verwaltungsgerichts vom 12. September (vgl.Apotheker Zeitung vom 18.9.2006, Seite 1) aufgegeben wurde, die von ihr betriebene Filialapotheke in Saarbrücken zu schließen. Mit der nunmehr eingereichten Klage beantragt die niederländische Kapitalgesellschaft die Aufhebung der Schließung ihrer ersten "Vor-Ort-Fremdbesitzapotheke" in Deutschland.

Darüber hinaus möchte DocMorris in einem Eilverfahren erreichen, ihre Dependance in Saarbrücken vorläufig bis zur Entscheidung in der Hauptsache im Klagverfahren weiter zu betreiben. Zur Begründung des Eilantrags macht das Unternehmen geltend, bei einer Schließung der Apotheke bis zur Entscheidung in der Hauptsache entstünden DocMorris "erhebliche wirtschaftliche Nachteile" – und dies obwohl DocMorris-Chef Ralf Däinghaus noch letzte Woche festgestellt hatte: "Unser Unternehmen brummt. Auch im laufenden Monat läuft das Geschäft glänzend." DocMorris sehe daher keinen Grund, seine Investitionen in Deutschland zu stoppen.

Unabhängig von den nunmehr von DocMorris neu anhängig gemachten Verfahren heißt es aus Kreisen der Bundes-CDU, dass das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes noch in dieser Woche die Vollziehung des Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom 12. September, in dem die aufschiebende Wirkung der Klage gegen das Hecken-Ministerium wiederhergestellt worden war, aussetzen würde. Dies sei seit letzter Woche klar. Treffen diese Aussagen zu, bekäme der Fall DocMorris/Hecken eine unter rechtsstaatlichen Gesichtspunkten weitere dubiose Dimension: Woher wissen Politiker vorab, wie ein Oberverwaltungsgericht entscheiden wird? Und warum konnte Däinghaus vorab so sicher sein, dass vor dem Oberverwaltungsgericht "das höherrangige Europarecht Anwendung findet"?

Unbeantwortet blieb vom Hecken-Ministerium bislang auch unsere Anfrage, welche aktiven (!) und ehemaligen Richter Mitglieder der Arbeitsgruppe waren, die seit Februar 2006 im saarländischen Ministerium für Justiz, Gesundheit und Soziales gemeinsam mit DocMorris-Anwalt Thomas Diekmann und Dr. Christoph Lafontaine (Referat AdM 3 des Hecken-Ministeriums) erarbeitet hatten, mit welchen rechtlichen Argumenten dem niederländischen Versandhändler eine Erlaubnis für seine erste Filialapotheke in Deutschland erteilt werden könne (vgl. DAZ Nr. 34/2006, S. 3).

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.