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Sanacorp: Einspruch gegen Bußgeldbescheid

(sanacorp/ral). Am Dienstag, den 12. September hat der Pharmagroßhändler Sanacorp einer Pressemitteilung zufolge Einspruch gegen den vom Bundeskartellamt vor kurzem aufgrund von kartellrechtswidriger Absprachen erlassenen Bußgeldbescheid eingelegt.

Hintergrund für den Bußgeldbescheid war der Vorwurf gegen die vier größten deutschen Pharmagroßhändler Anzag, Phoenix, Gehe und Sanacorp, eine koordinierte Rückführung von Marktanteilen, die der Frankfurter Pharmagroßhändler Andreae-Noris Zahn AG (Anzag) aufgrund einer Anfang 2003 verfolgten Rabattoffensive gewonnen hatte, veranlasst zu haben.

Auch nach detaillierter Überprüfung der Begründung des Bußgeldbescheides bleibt die Sanacorp bei der Auffassung, dass die vom Bundeskartellamt erhobenen Beschuldigungen nicht tragfähig sind, sondern sich auf Vermutungen und die einseitige und falsche Interpretation von Indizien stützen, so die Pressemittelung. Aus Sicht des Unternehmens versäume es das Bundeskartellamt insbesondere, den Änderungen der wettbewerblichen Rahmenbedingungen, die sich in dem betreffenden Zeitraum aufgrund des "Gesetzes zur Modernisierung der gesetzlichen Krankenversicherung" ergeben haben, hinreichend Rechnung zu tragen. Auch würden von der Sanacorp im Ermittlungsverfahren vorgebrachte eindeutige Entlastungsbeweise nicht angemessen berücksichtigt.

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