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Gesundheitsreform: Fachpolitiker nehmen Arbeit am Reformentwurf auf

BERLIN (ks). In dieser Woche soll es nach dem Willen der Regierungskoalition mit dem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform voran gehen. Am 4. September tagte erstmals eine Arbeitsgruppe von Fachpolitikern, die den Ų nunmehr zweiten Ų Arbeitsentwurf aus dem Bundesgesundheitsministerium auf seine Vereinbarkeit mit den Eckpunkten überprüft. Am Mittwoch wurden die Beratungen fortgesetzt. Zu Wochenbeginn zeigte sich, dass noch erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern bestehen. Zudem ist man offenbar nicht mehr von einem pünktlichen Start des Gesundheitsfonds im Jahr 2008 überzeugt.

Wolfgang Zöller (CSU), stellvertretender Fraktionsvorsitzender der Unionsfraktion, erklärte nach den Beratungen am Montag, dass es noch "zwölf offene Punkte" gebe, die am 6. September (nach Redaktionsschluss der DAZ) abgearbeitet werden sollten. Danach soll es einen ersten diskussionsfähigen Entwurf geben, so Zöller. Der SPD-Fraktionsvorsitzende Peter Struck erklärte, mit einem ersten Referentenentwurf sei nicht vor Ende September zu rechnen. Spätestens Anfang Oktober müsste der Entwurf in den Bundestag kommen, soll die Reform wie geplant zum 1. Januar 2007 in Kraft treten.

Zentrale Fragen noch ungeklärt Für Unstimmigkeiten sorgte bei der ersten Sitzung der Arbeitsgruppe die Forderung der Unionsvertreter nach Aufhebung der einprozentigen Überforderungsgrenze für die kleine Kopfpauschale. Diese Begrenzung "ist mit der SPD nicht verhandelbar, sie ist aber auch nicht praktikabel", sagte Zöller. Die stellvertretende SPD-Fraktionsvorsitzende Elke Ferner hielt dem entgegen, dass die Grenze schon in den Eckpunkten vereinbart wurde: "Es gibt keinen Grund, davon abzugehen." Dissens besteht auch in der Frage des künftigen Finanzausgleichs, der für eine zielgenauere Verteilung der Gelder zwischen den Kassen sorgen soll. Nicht zuletzt deshalb blieb offen, ob der Gesundheitsfonds tatsächlich 2008 in Kraft treten kann.

Der zweite Arbeitsentwurf des Ministeriums hält den Startzeitpunkt nunmehr offen. Die SPD will den Fonds zeitgleich mit dem neuen Finanzausgleich anlaufen lassen. In der Union hält man hingegen auch einen späteren Start des Finanzausgleichs für vertretbar. Die Frage der Entschuldung der Kassen, die nach dem Arbeitsentwurf Voraussetzung für den Fondsstart sein soll, ist ebenfalls noch nicht geklärt. Dennoch wollen beide Seiten den bislang geplanten Starttermin zum 1. Juli 2008 nach Möglichkeit halten. Spekulationen, wonach die SPD an einem Modell arbeite, das die vollständige Einführung auf die nächste Wahlperiode verschieben würde, wies die gesundheitspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion, Carola Reimann, als "Quatsch" zurück. Es mache "keinen Sinn, die Reform auf die lange Bank zu schieben". Allerdings wies auch sie darauf hin, dass bis zur Einführung des Fonds der Risikostrukturausgleich und die Entschuldung der Kassen geregelt sein müssen. "Das sind nicht die beiden kleinsten Probleme", so Reimann. Ein heikles Thema ist weiterhin die künftige Rolle der privaten Krankenversicherung. Diese stand bei den Beratungen am Montag noch nicht auf der Tagesordnung.

Neue Arbeitsgruppe Die Arbeitsgruppe der Fachpolitiker, die den Arbeitsentwurf des Ministeriums dieser Tage prüft und den Referentenentwurf erstellen soll, besteht aus jeweils vier Vertretern der Union und der SPD. Sie alle haben auch schon in der 16-köpfigen Arbeitsgruppe mitgewirkt, die die Eckpunkte erstellt hat. Seitens der Union wird die Gruppe von Wolfgang Zöller angeführt. Ihm stehen die gesundheitspolitische Sprecherin der Fraktion, Annette Widmann-Mauz, Staatsministerin Hildegard Müller sowie der saarländische Sozial- und Justizminister Josef Hecken zur Seite. Für die SPD sind Elke Ferner, Carola Reimann sowie die beiden SPD-Sozialministerinnen Dagmar Ziegler (Brandenburg) und Manu Dreyer (Rheinland-Pfalz) mit von der Partie. Hinzu kommen Gesundheitsministerin Ulla Schmidt sowie Referenten und Fachbeamte.

Am 4. September tagte erstmals eine Arbeitsgruppe von Fachpolitikern, die den – nunmehr zweiten – Arbeitsentwurf zur Gesundheitsreform aus dem Bundesgesundheitsministerium auf seine Vereinbarkeit mit den Eckpunkten überprüft. Es zeigte sich, dass noch erhebliche Differenzen zwischen den Koalitionspartnern bestehen.

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