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Volkmer: Heckens Rechtsbruch ist skandalös

BERLIN (diz/mv). Die politische Ablehnung von Heckens Alleingang in Sachen Zulassung der DocMorris-Apotheke in Saarbrücken zeigt sich immer deutlicher. In der vergangenen Woche wies Dr. Marlies Volkmer (SPD), MdB, in einem Statement deutlich auf den skandalösen Rechtsbruch Heckens hin.

Volkmer erklärte, dass die Erteilung der Betriebserlaubnis für eine Filiale von DocMorris - also einer Kapitalgesellschaft - "eindeutig gegen deutsches Recht verstößt". Die SPD-Abgeordnete wörtlich: "Ich finde es skandalös, dass der saarländische Gesundheitsminister Josef Hecken dies ganz bewusst tut. Daran ändert auch der Verweis auf in Europa geänderte Rahmenbedingungen nichts."

Wenn deutsches Recht hier im Widerspruch zu europäischem Recht stünde, hätte die Europäische Kommission ihr Veto eingelegt, so Volkmer weiter. Immerhin habe sie ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich, Italien und Spanien in Gang gesetzt wegen einer zu restriktiven nationalen Gesetz–gebung in Bezug auf das Apothekenwesen – aber nicht gegen Deutschland.

Für die Abgeordnete ist die entscheidende Frage, welche Vorteile die Zulassung von Fremdbesitz für die Versichertengemeinschaft der Gesetzlichen Krankenversicherung hätte. Volkmer: "Die Wahrscheinlichkeit sinkender Arzneimittelpreise ist zumindest nicht hoch: Bereits heute gibt es im Arzneimittelgroßhandel eine erhebliche Konzentration, teilweise bestehen sogar enge Verflechtungen mit Generikaherstellern. Könnten diese Unternehmen nun Apotheken aufkaufen, würde das zu einer perfekten vertikalen Konzentration von Pharmaunternehmen über den Großhandel zur Apotheke führen. Die Gefahr des Preisdiktates würde unmittelbar drohen, wie wir es häufig bei Konzentrationsprozessen sehen. Das Beispiel Norwegen zeigt, dass Arzneimittel nach der dortigen Marktfreigabe im Apothekensektor nicht dauerhaft billiger geworden sind."

Nach Auffassung von Volkmer ist der richtige Weg der in Deutschland beschrittene: So seien die Zulassung des Versandhandels, die Lockerung des Mehrbesitzverbotes und die Einführung eines Preiswettbewerbs um frei verkäufliche Arzneimittel behutsame Schritte auf dem Weg zu einer Öffnung des Arzneimittelvertriebs, in deren Zentrum immer der Apotheker als Heilberufler und das Ziel einer flächendeckende Versorgung mit Apotheken stehe. Dazu komme die Stärkung der Nachfragemacht der Patienten nach besonders preisgünstigen Medikamenten durch den Wegfall der Zuzahlung.

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