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DocMorris in Saarbrücken: Autonome Republik Saarland?

ADEXA kritisiert das Vorgehen des saarländischen Gesundheitsministers Josef Hecken, der niederländischen Versandapotheke DocMorris die Eröffnung einer Ladenapotheke in Saarbrücken zu genehmigen. Aus Sicht der Apothekengewerkschaft muss geltendes deutsches Recht zumindest so lange Anwendung finden, bis die Europäische Kommission ihre Mittel ausgeschöpft hat, um eventuelle Verstöße gegen EU-Recht zu formulieren und durchzusetzen.

Es erinnert ein bisschen an die "Atomwaffenfreien Zonen" der achtziger Jahre: Der saarländische Minister für Justiz, Gesundheit und Soziales, Josef Hecken (CDU), hat das deutsche Apothekengesetz für sein Bundesland als quasi ungültig erklärt und beruft sich auf das angeblich höherrangige europäische Recht. "Das Fremdbesitzverbot ist mit der gemeinschaftsrechtlichen Niederlassungsfreiheit nicht vereinbar", heißt es in einer Pressemitteilung des Ministers vom 9. August. "Das Gesundheitsministerium war deshalb verpflichtet, die entsprechenden Normen des nationalen Rechts außer Anwendung zu setzen."

Mit dieser Begründung rechtfertigt Hecken die Zulassung der ersten deutschen DocMorris-Apotheke in Saarbrücken und beruft sich dabei auf ein Gutachten.

Gezielte Provokation Dabei kann man nicht von Naivität ausgehen, denn der Mann steht an der Spitze zahlreicher und sicherlich kompetenter Rechtsexperten in seinem Ministerium. So kann es sich bei dem Vorgehen im Saarland nur um eine gezielte Provokation handeln.

Solch ein provokantes Vorgehen war man zwar von DocMorris selbst bisher schon gewohnt. Juristische Streitigkeiten sind laut Bekunden der DocMorris betreuenden Agentur Teil der PR-Strategie der niederländischen Versandapotheke. Denn sie bringen die Aufmerksamkeit der Medien und damit kostenlose Kundenwerbung. Neu ist, dass diese Outlaw-Taktik von einem CDU-Politiker offensiv unterstützt wird. Zwar gibt es andere CDU-Landesminister, die Heckens Vorgehen kritisieren. Doch scheint es aus der Parteispitze kein eindeutiges Veto gegen Heckens Aktion gegeben zu haben, sonst wäre der saarländische Minister sicher schon –zurückgepfiffen worden.

Doch selbst wenn hier vielleicht die geheimen Wünsche mancher Regierungsmitglieder in Erfüllung gehen mögen, so muss doch für deutsche Gerichte und Verwaltungen das geltende deutsche Recht Anwendung finden. Und für Gesetzesänderungen gibt es den verfassungsmäßigen Weg über die gesetzgebenden Organe. Das sollte gerade auch ein saarländischer Justizminister wissen.

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