Aus Kammern und Verbänden

Resolution der LAK Hessen

Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen hat auf ihrer Sitzung am 9. August 2006 eine Resolution zur anstehenden Gesundheitsreform und zur Erteilung einer Betriebserlaubnis an eine niederländische Aktiengesellschaft verabschiedet.

Sparmaßnahmen dürften nicht zu Lasten einer qualitativ hochwertigen, flächendeckenden Arzneimittelversorgung gehen, lautet eine zentrale Forderung der Delegierten. Im Zuge der Debatte um die künftige Ausgestaltung des Gesundheitswesens, fordern die Delegierten den Bundesgesetzgeber auf, bei den geplanten Änderungen im Gesundheitswesen die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf die Kosten, sondern auch im Hinblick auf die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als die Leistungserbringer zu berücksichtigen.

Als "eklatanter Rechtsbruch" wird darüber hinaus die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Apotheke in der Rechtsform einer niederländischen Aktiengesellschaft durch die Landesregierung des Saarlandes bezeichnet. Es sei Aufgabe der Bundesregierung klarzustellen, dass diese Betriebserlaubnis den bundesrechtlichen Vorschriften des Apothekengesetzes widerspricht und zu fordern, dass diese zurückgenommen wird.

Die Resolution im Wortlaut:

Resolution der Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen Die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen fordert den Bundesgesetzgeber auf, bei den anstehenden Änderungen im Gesundheitswesen die Auswirkungen der einzelnen Maßnahmen nicht nur im Hinblick auf die Kosten des Gesundheitswesens, sondern auch im Hinblick auf die Folgen für Arbeitnehmer und Arbeitgeber als die Leistungserbringer im Gesundheitswesen zu berücksichtigen.

Unstrittig kann im Gesundheitswesen gespart werden, dies darf jedoch nicht zu Lasten einer qualitativ hoch stehenden, flächendeckenden Arzneimittelversorgung geschehen. Die gesamtgesellschaftliche Entwicklung durch die Alterspyramide, die medizinische Weiterentwicklung und innovative Arzneimittel führen zu erheblichen Kostensteigerungen im Gesundheitssystem. Eine Strukturreform muss daher an unterschiedlichen Stellen ansetzen, statt sehenden Auges das bestens funktionierende System der Arzneimittelversorgung zu zerstören. Es sei daran erinnert, dass die deutschen Apothekerinnen und Apotheker im Konsens mit der Bundesregierung und den gesetzlichen Krankenkassen ein neues Preisbildungssystem eingeführt haben und seit Jahren zu Kosten dämpfenden Maßnahmen beitragen. Für die Steigerungen sind Andere verantwortlich, nicht die Apotheker. In diesem Zusammenhang regt die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen an, das Gesundheitswesen von dem riesigen und Kosten treibenden Verwaltungsaufwand zu entschlacken.

Auch fordert die Delegiertenversammlung der Landesapothekerkammer Hessen die Bundesregierung auf, Sorge dafür zu tragen, dass der Vollzug der Bundesgesetze durch die Länder in rechtmäßigem Rahmen stattfindet. Die Erteilung einer Betriebserlaubnis für eine Apotheke in der Rechtsform einer niederländischen Aktiengesellschaft durch die Landesregierung des Saarlandes stellt einen eklatanten Rechtsbruch dar. Unser Gemeinwesen kann nur funktionieren, wenn der Staat für die Einhaltung von Recht und Ordnung sorgt. Dies kann er jedoch nur dann fordern und durchsetzen, wenn er selbst sich zuvorderst hieran hält.

Artikel 20 Absatz 3 des Grundgesetzes unter dem Argument der Schaffung einiger Arbeitsplätze zur Disposition eines Landesministers zu stellen, erschüttert das Vertrauen in den Rechtsstaat. Es ist daher Aufgabe der Bundesregierung klarzustellen, dass diese Betriebserlaubnis den bundesrechtlichen Vorschriften des Apothekengesetzes widerspricht und zu fordern, dass die Betriebs–erlaubnis zurückgenommen wird.

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