Pharmazeutisches Recht

Berlin: Änderung der Wahlordnung

Erste Änderung der Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin

Vom 7. März 2006 (aus ABl. Berlin Nr. 38 vom 4. August 2006, S. 2835) Telefon: (030) 31 59 64-0

Die Delegiertenversammlung der Apothekerkammer Berlin hat am 7. März 2006 auf Grund von § 10 Abs. 1 des Berliner Kammergesetzes in der Fassung vom 4. September 1978 (GVBl. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Artikel I § 10 des Gesetzes vom 15. Oktober 2001 (GVBl. S. 540), in Verbindung mit § 5 Abs. 9 der Hauptsatzung der Apothekerkammer Berlin vom 4. November 1993 (ABl. 1995 S. 994), zuletzt geändert am 15. März 2005 (ABl. S. 2298), folgende Änderungen der Wahlordnung der Apothekerkammer Berlin vom 24. Juni 2002 (ABl. 3109) beschlossen:

Artikel I 1. § 3 Abs. 2 wird wie folgt gefasst:

(2) Der/Die Vorsitzende des Wahlausschusses macht die Mitglieder des Wahlausschusses und den/die Schriftführer/in, den Wahltag und den Zeitraum der Auslegung der Wählerliste gemäß § 16 der Hauptsatzung bekannt.

2. § 10 Buchstabe a wird wie folgt geändert: Nach dem Wort "Wahlberechtigten" werden die Worte "nach Beendigung der Auslegung der Wählerliste" angefügt.

3. § 12 Abs. 3 Satz 3 Buchstabe c wird wie folgt geändert: Es werden nach dem Komma hinter dem Wort "nichtberufstätig" die Worte "nicht im Apothekerberuf tätig oder" sowie nach dem Wort "Rentner/in" das Wort "Pensionär/in" und ein Komma eingefügt.

4. In § 13 Abs. 1 wird folgender Satz 3 angefügt: "Die Kandidatinnen und Kandidaten werden mit Namen und Anschrift, wie in der Wählerliste verzeichnet, bekannt gemacht."

5. § 18 Abs. 1 Buchstabe d wird wie folgt geändert: Nach dem Wort "einen" werden die Worte "für Inlandspost" eingefügt.

6. § 20 Abs. 2 wird wie folgt geändert: Nach dem Wort "Wählerliste" werden die Worte "und stellt die wahlberechtigten Wahlbriefe fest" angefügt.

Artikel II Die Änderung tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Amtsblatt für Berlin in Kraft.

Beschlossen: Berlin, den 7. März 2006 Präsident Norbert Bartetzko, Vizepräsident Dr. Christian Belgardt

Nach § 10 Abs. 2 in Verbindung mit § 14 Abs. 1 des Berliner Kammergesetzes in der Fassung vom 4. September 1978 (GVB1. S. 1937, 1980), zuletzt geändert durch Gesetz vom 19. Juni 2006 (GVB1. S. 570), genehmigt.

Berlin, den 4. Juli 2006

Senatsverwaltung für Gesundheit, Soziales und Verbraucherschutz

Ausgefertigt: Berlin, den 20. Juli 2006 Präsident: Norbert Bartetzko, Vizepräsident: Dr. Christian Belgardt

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