Aus Kammern und Verbänden

Westfalen-Lippe: Gewinnverteilung des Versorgungswerkes

Die Kammerversammlung der Apothekerkammer Westfalen-Lippe hat am 31. Mai 2006 aufgrund des versicherungsmathematischen Gutachtens zum 31. Dezember 2005 folgende Gewinnverteilung nach § 6 Absatz 1 Nummer 6 der Satzung des Versorgungswerkes der Apothekerkammer Westfalen-Lippe beschlossen, die durch Erlass des Finanzministeriums des Landes Nordrhein-Westfalen vom 12. Juni 2006, Aktenzeichen Vers 35-21-1. (13) III B 4 genehmigt worden ist.

a) Erhöhung der laufenden Renten mit einem Zahlungsbeginn am 1. Januar 2006 oder früher mit Wirkung vom 1. Januar 2006 an um 1,0%.

b) Erhöhung der Rentenanwartschaften zum 1. Januar 2006 für alle dem Versorgungswerk am 31. Dezember 2005 angehörenden Mitglieder, die am 1. Januar 2006 keine Rente beziehen, um den Betrag, der sich ergäbe, wenn für jedes Mitglied 1,0% seiner bis zum 31. Dezember 2005 an das Versorgungswerk gezahlten Beiträge als einmaliger Beitrag im Jahre 2005 zur zusätzlichen Höherversorgung eingezahlt worden wäre.

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