Arzneimittel und Therapie

ACE-Hemmer: Teratogenität in Frühschwangerschaft nicht auszuschließen

ACE-Hemmer sind im zweiten und dritten Schwangerschaftsdrittel wegen teratogener Wirkungen kontraindiziert. Eine im New England Journal of Medicine veröffentlichte Studie weist darauf hin, dass ACE-Hemmer auch in der Frühschwangerschaft Fehlbildungen induzieren können.

Wegen der Gefahr schwerer Fehlbildungen wie intrauteriner Wachstumsverzögerung, fetalem Syndrom mit vermindertem Fruchtwasser, schwerer Hypoplasie des Schädelknochens und Nierenversagen bis hin zum Tod des Neugeborenen sind ACE-Hemmer im 2. und 3. Schwangerschaftstrimenon kontraindiziert. Verantwortlich dafür soll eine Beeinträchtigung der fetalen Nierenfunktion als Folge der Umwandlungshemmung von Angiotensin I in Angiotensin II sein. Dagegen gab es bislang keine Hinweise dafür, dass ACE-Hemmer auch in der Frühschwangerschaft fruchtschädigend sein könnten. Doch die Auswertung von Daten von 29.507 Kindern (Medicaid-Datenbank Tennessee), geboren zwischen 1985 und 2000, kommt zu dem Schluss, dass ACE-Hemmer-Exposition im 1. Trimenon zu schweren Fehlbildungen führen kann.

Erhöhte Fehlbildungsrate Von 209 Kindern, die in der Frühschwangerschaft ACE-Hemmern ausgesetzt waren, wurden 18 (7,1%) mit schweren Fehlbildungen geboren. In neun Fällen war das kardiovaskuläre System betroffen, in drei Fällen das zentrale Nervensystem. Im Vergleich zu der Fehlbildungsrate bei Kindern, deren Mütter keine Hochdruckmedikamente in der Schwangerschaft eingenommen hatten, war die Rate unter ACE-Hemmern um das 2,7fache erhöht. Obwohl die Zahl der Fehlbildungen gering war, schließen die Autoren, dass die Anwendung von ACE-Hemmern in der Frühschwangerschaft nicht sicher ist und vermieden werden sollte.

BfArM analysiert Daten Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) zeigt sich von den Ergebnissen der Studie überrascht, da die Anwendung von ACE-Hemmern im ersten Trimenon bislang nicht mit einem teratogenen Risiko in Zusammenhang gebracht worden ist. Für eine Bewertung würden wichtige Informationen wie genaue Expositionszeitpunkte, Dosierung und Dauer der Einnahme fehlen. Zusammen mit den anderen Arzneimittelbehörden in der EU analysiert das BfArM daher zurzeit neben den Ergebnissen der beschriebenen Studie auch die früherer Untersuchungen und anderweitig erhobene Daten. Die Anwendungshäufigkeit von ACE-Hemmern in der Schwangerschaft ist nach Angaben des BfArM in Deutschland gering. Zudem seien mehrere ACE-Hemmer in der Schwangerschaft kontraindiziert oder ihre Anwendung würde nicht empfohlen. Zurzeit sieht das BfArM daher keine Veranlassung, neue, über die Produktinformationen hinausgehende Empfehlungen auszusprechen.

FDA: Keine neue Einstufung Auch die amerikanische Zulassungsbehörde FDA hält trotz dieser Studie an der bisherigen Einstufung von ACE-Hemmern in der Frühschwangerschaft fest, wonach ein Risiko nicht auszuschließen ist, aber auch nicht als bewiesen angesehen wird (Kategorie C). Allerdings sollten Ärzte die Ergebnisse bei der Verordnung von Antihypertonika in der Schwangerschaft berücksichtigen.

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