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Zuzahlungsbefreiung: ABDA verteidigt Informationskampagne

POTSDAM (ks). ABDA-Hauptgeschäftsführer Hans-Jürgen Seitz hat auf der Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg am 5. Juli in Potsdam die Aktion "Medikamentenzuzahlung" der ABDA verteidigt. Die aufwändige Kampagne, die Plakate, Flyer und Broschüren umfasst, war in die Kritik geraten Ų unter anderem, weil die im Zuge des AVWG möglich gewordene Zuzahlungsbefreiung in der Praxis bislang wenig relevant ist.

In seinem Gastvortrag vor den Brandenburger Apothekern erläuterte Seitz, vor welchen politischen Herausforderungen die Apotheker derzeit stehen und was die ABDA tut, um die Interessen ihrer Mitglieder in Berlin zu vertreten. In der kommenden Zeit werde man sich vor allem mit dem Eckpunktepapier zur Gesundheitsreform befassen. Auch wenn Seitz positiv vermerkte, dass beim Fremdbesitzverbot und beim Mehrbesitz keine Änderungen geplant sind, sei dieses Papier noch sehr "ungenau" und "voller Widersprüche".

Die Umstellung auf Höchstpreise und die damit verbundene Einsparforderung an die Apotheker unter Androhung eines erhöhten Rabattes, sei "in keiner Form akzeptabel".

Insbesondere dann, wenn die Höchstpreise so verstanden würden, dass auch die Apothekenvergütung zur Disposition steht. Lediglich für den Fall, dass die Apothekenvergütung bundeseinheitlich gleich bliebe und nur der Herstellerabgabepreis disponibel werde, ließe sich über ein solches Modell reden, betonte Seitz. Keinesfalls dürfe es aber dazu kommen, dass die Apotheker eine Garantie für die von der Politik geplanten Einsparungen abgeben müssen. Zu klären sei außerdem, wie sich die neuen Preise mit dem AVWG vertragen. Im Laufe des Gesetzgebungsverfahrens werde die –ABDA daher verstärkt das Gespräch mit Politikern suchen, versicherte der ABDA-Hauptgeschäftsführer.

Endlich positive Presse für die Apotheker Seitz stellte sich im Anschluss an seinen Vortrag den Fragen der Brandenburger Apotheker. So auch der, ob der Aufwand der ABDA-Kampagne zur Medikamentenzuzahlung in einem angemessenen Verhältnis zur Bedeutung des Themas im Apothekenalltag stehe. Die Apotheker erklärten übereinstimmend, in den ersten Tagen des Juli im Schnitt lediglich zwei Rezepte bekommen zu haben, die von der neuen Zuzahlungsbefreiung betroffen waren.

Einige Tage zuvor hatte schon der Apothekerverband Brandenburg darauf aufmerksam gemacht, dass die Preissenkungen lediglich einen kleinen Teil des Arzneimittelspektrums betreffen. Seitz rechtfertigte die Kampagne dennoch: Im Zusammenhang mit der Information zur Zuzahlungsbefreiung hätten sich Apotheken endlich positiv in der Öffentlichkeit darstellen können. Die Presse habe die Informationskampagne sehr positiv aufgenommen.

Dabei habe es die ABDA "strategisch billigend in Kauf genommen", dass zunächst nur wenige Patienten von der neuen Regelung betroffen seien. Zudem sei die Aktion unter Zeitdruck vorbereitet worden – insgesamt, so Seitz Einschätzung, sei jedoch "alles gut gelaufen" – in Berlin stehe man derzeit in einem guten Licht da.

Resolution

Kammerversammlung Brandenburg beschließt Resolution Die Kammerversammlung der LAK Brandenburg zeigte sich mit Seitz einig, dass man die nun beschlossenen Reformeckpunkte nicht hinnehmen könne. Noch bevor die Partei- und Fraktionsspitzen der großen Koalition das Eckpunktepapier am 2. Juli absegneten, hatte sich Kammerpräsident Jürgen Kögel in einem Brief an die brandenburgische Gesundheitsministerin Dagmar Ziegler (SPD) gewandt. In diesem äußerte er seine Bedenken gegen die bekannt gewordenen Sparmaßnahmen im Apothekenbereich. Doch seine Warnungen verhallten offenbar bei der Ministerin, die als Mitglied der 16-köpfigen Reformarbeitsgruppe für die Formulierung der Eckpunkte mitverantwortlich war. Die Kammerversammlung folgte daraufhin dem Vorschlag Kögels, eine Resolution mit dem folgenden Wortlaut zu beschließen:

"Die Mitglieder der Kammerversammlung der Landesapothekerkammer Brandenburg verfolgen mit großer Sorge die derzeitigen Diskussionen zur Gesundheitsreform, wonach der Apothekenbereich erneut Einsparungen in Höhe von jährlich 500 Millionen Euro erbringen soll, obwohl gerade hier in den letzten Jahren bereits erhebliche Beiträge geleistet wurden.

Allerdings konnten die von der Politik damit verfolgten Ziele, wie z. B. die Senkung der Krankenkassenbeiträge, nicht erreicht werden. Trotz gestiegener Ausgaben der GKV für Arzneimittel ist der Anteil der Vergütung für die Apotheken sogar rückläufig.

Gerade mit der neuen Vergütung der Apotheker nach einem Honorarmodell gemäß Gesundheitsreform 2004 wurden wir Apotheker von der Preisentwicklung bei Arzneimitteln abgekoppelt. Genau das sollte die freie Entscheidung und unabhängige Beratung von Patienten und Ärzten und die flächendeckende, wohnortnahe Arzneimittelversorgung ermöglichen.

Jetzt wieder den Apotheker als Kaufmann in die Pflicht nehmen und mit der Industrie über Preise verhandeln lassen zu wollen, steht der Betonung des Apothekers als Heilberufler und dem Verbot von Rabatten laut AVWG 2006 diametral entgegen.

Stattdessen bieten die Apotheker an, sowohl unter pharmazeutischen als auch wirtschaftlichen Regeln die Arzneimittelauswahl zu treffen sowie Preis- und Rabattverhandlungen zwischen Krankenkassen und Pharmaindustrie zu unterstützen und damit tatsächlich die Ausgaben der GKV für Arzneimittel zu senken."

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