Pharmazeutisches Recht

Hamburg: PKA-Prüfungsordnung

Änderung der Prüfungsordnung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte

Vom 28. Februar 2006

Die Prüfungsordnung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte vom 24. Juni 1993, genehmigt durch die Behörde für Schule, Jugend und Berufsbildung der Freien und Hansestadt Hamburg am 22. September 1993, wird gemäß Beschluss des Berufsbildungsausschusses vom 28. Februar 2006 geändert.

Die Änderung wurde durch die Behörde für Bildung und Sport der Freien und Hansestadt Hamburg als der zuständigen obersten Landesbehörde gemäß § 47 Absatz 1 Satz 2 Berufsbildungsgesetz am 24. Mai 2006 genehmigt. Die Änderung der Prüfungsordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntgabe im Rundschreiben der Apothekerkammer Hamburg in Kraft.*)

Rainer Töbing

Präsident der Apothekerkammer Hamburg

*) Die Änderung der Prüfungsordnung für pharmazeutisch-kaufmännische Angestellte wurde im Rundschreiben VIII/2006 vom 03. Juli 2006 veröffentlicht und trat folglich am 4. Juli 2006 in Kraft.

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