Aus Kammern und Verbänden

Ausschreibung: Stipendien der DPhG-Stiftung

Die Deutsche Pharmazeutische Gesellschaft (DPhG) vergibt 2006/07 zusammen mit der Bundesapothekerkammer (BAK) Stipendien für herausragende Projekte auf dem Gebiet der Klinischen Pharmazie, zu denen es bereits publizierte Vorarbeiten gibt.

Die Stipendien bestehen aus Sach- und/oder Personalkosten. Ihre Anzahl und ihre Höhe hängen von der Zahl der Bewerber ab. Die Stipendien können an Dozenten vergeben werden, die möglichst die Approbation als Apotheker besitzen und an der Ausbildung der Pharmaziestudierenden beteiligt sind. Die Bewerber müssen Mitglied der DPhG sein und sollen in der Regel die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen sowie ihren ständigen Wohnsitz in Deutschland haben. Sie müssen die Anträge auf Bewilligung eines Stipendiums selbst stellen und folgende Angaben und Unterlagen beifügen:

  • Angaben zur Person (Lebenslauf, Zeugnisse, Nachweis der DPhG-Mitgliedschaft)
  • Nachweis über die Lehrtätigkeit im Bereich Pharmazie
  • Bericht über die Vorarbeiten zum beantragten Projekt, mit Publikationen
  • Detaillierte Beschreibung der geplanten Untersuchungen
  • Zeitplan, Kostenplan (detaillierte Material- und Personalkosten)
  • Angaben, welche Zuwendungen von anderer Seite zur Ver–fügung stehen bzw. beantragt worden sind.

Anträge werden entsprechend den Richtlinien und Qualitätsanforderungen der DFG begutachtet. Die Annahme des Stipendiums oder sonstiger Zuwendungen der DPhG verpflichtet den Begünstigten,

  • zu den im Bewilligungsschreiben genannten Terminen schriftlich über den Stand der Arbeit zu berichten,
  • der DPhG umgehend mitzuteilen, wenn er während des Zeitraumes der Bewilligung von dritter Seite eine Zuwendung erhält,
  • die Ergebnisse seiner Arbeit auf einer Hauptversammlung der DPhG vorzutragen und in einem renommierten Journal mit dem Hinweis auf die Förderung durch die DPhG/BAK zeitnah zu publizieren.

Kommt ein Stipendiat seinen Verpflichtungen gegenüber der DPhG nicht nach, so kann die DPhG das Stipendium ganz oder teilweise streichen bzw. Rückzahlungen verlangen. Bewerbungen sind bis zum 30. September 2006 (Eingang) unter Beifügung sämtlicher Unterlagen (dreifach) an die Präsidentin der DPhG zu senden:

Prof. Dr. Ulrike Holzgrabe –Julius-Maximilians-Universität Lehrstuhl für Pharm. Chemie Am Hubland, 97074 Würzburg

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