Pharmazeutisches Recht

– Änderung der Beitragsordnung

Auf Grund des § 14 Abs. 1 und Abs. 2 des Heilberufsgesetzes vom 20. Oktober 1978 (GVBl. S. 649, 1979, S. 22) zuletzt geändert durch Gesetz vom 21. Februar 2001 (GVBl. S. 49) hat die Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Rheinland-Pfalz am 12. November 2005 folgende vom Ministerium für Arbeit, Soziales, Familie und Gesundheit mit Schreiben vom 19.12.2005 genehmigte Änderung der Hauptsatzung beschlossen.

Artikel I

§ 16 Abs. 1 wird wie folgt neu gefasst: "(1) Der Vorstand berät und beschließt über die Aufgaben der Landesapothekerkammer und ist für alle Angelegenheiten zuständig, die nicht der Vertreterversammlung gemäß dieser Satzung vorbehalten sind, oder die sich die Vertreterversammlung nicht durch besonderen Beschluss vorbehalten hat."

Artikel II

Diese Änderung tritt am 01.01.2006 in Kraft. Mainz, den 22. Dezember 2005

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