DAZ aktuell

Hinweis: CM3 Alginat

In ihrer Ausgabe Nr. 17, S. 65 hat die DAZ in dem Beitrag "Unwissenheit schützt vor Strafe nicht" über einen Rechtsfall aus den Jahren 2002/2003 berichtet, der am 18. Januar 2006 beim Verwaltungsgericht Meinigen entschieden wurde. Dabei wurde korrekt erwähnt, dass das Medizinprodukt CM3 Kapseln verschreibungspflichtig ist.

Die Herstellerfirma weist nun darauf hin, dass das in Apotheken befindliche Medizinprodukt CM3 Alginat (PZN 2563380 und 4129676) nicht verschreibungspflichtig ist oder war. Der Hersteller hofft, dass mit dieser Klarstellung Verwechslungen vermieden werden.

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