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Arbeitgeber für Fünf-Euro-Praxisgebühr

BERLIN (ks). Die Debatte über eine Erhöhung der Praxisgebühr auf fünf Euro je Arztbesuch sorgte auch zu Wochenbeginn noch für Wirbel.

Das Bundesgesundheitsministerium hatte einen entsprechenden Medienbericht in der vergangenen Woche zwar umgehend als "Unsinn" zurückgewiesen – Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt hegt jedoch offen Sympathien für die Idee. Der SPD-Gesundheitsexperte Karl Lauterbach lehnte sie hingegen genauso ab wie der gesundheitspolitische Sprecher der FDP, Daniel Bahr.

Hundt forderte in der "Neuen Osnabrücker Zeitung" (Ausgabe vom 8. Mai) einen "moderaten" Ausbau der Selbstbeteiligung der Patienten: Rund drei Milliarden ließen sich sparen, wenn eine Praxisgebühr von fünf Euro für jeden Arztbesuch eingeführt und die geltende Höchstgrenze bei der Eigenbeteiligung von zwei Prozent des Bruttojahreseinkommens auf drei Prozent angehoben würde. "Das ist zumutbar", so Hundt. Er verspricht sich von einer solchen Änderung eine steuernde Wirkung auf die Patienten: Sie sollen möglichst nur noch solche Leistungen nachfragen, die auch tatsächlich notwendig sind. Auch der Gesundheitsökonom Prof. Jürgen Wasem sprach sich für eine Erhöhung der Praxisgebühr aus.

Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt versicherte unterdessen, der Vorschlag sei in der Arbeitsgruppe zur Gesundheitsreform noch nicht besprochen worden. Dies erklärte auch Lauterbach, der die Fünf-Euro-Gebühr grundsätzlich ablehnt. Sie wäre "nichts anderes als ein Vorschlag, abzukassieren". Die Patientenbeauftragte Helga Kühn-Mengel (SPD) warf dem Arbeitgeber-Präsidenten eine Verunsicherung der Bürger vor. Wenn jetzt nach weiteren Sparpotenzialen im Gesundheitswesen gesucht werde, solle man sich die Strukturen vorknöpfen und "nicht immer nur in Richtung Patienten schauen", sagte Kühn-Mengel. Auch die Opposition wandte sich gegen den Vorschlag. "Die Praxisgebühr ist ein kompliziertes und wenig steuerndes Element im Gesundheitssystem und wird durch eine Erhöhung nicht besser", sagte Bahr zu Wochenbeginn. Er sprach sich für eine "nachvollziehbare Regelung bei der Eigenbeteiligung" aus, zum Beispiel einen prozentualen Anteil von der Arztrechnung.

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