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Rentenversicherung: Beschäftigungslücken aus DDR-Zeit schließen

Rentenversicherte, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, sollten rechtzeitig vor Jahresende eine Kontenklärung bei ihrem Rentenversicherungsträger durchführen lassen, falls dies noch nicht geschehen ist. Denn Ende 2006 endet die Aufbewahrungsfrist für Lohn- und Gehaltsunterlagen für Beschäftigungsverhältnisse zu DDR-Zeiten, z.B. in volkseigenen oder Treuhandbetrieben. Entsprechende Beitrags- und Gehaltsnachweise können dann von den Nachfolgeunternehmen oder Archiven vernichtet werden.

Briefe vom Rentenversicherungsträger – z.B. der Deutschen Rentenversicherung Bund (ehemals BfA) – erleiden bei vielen EmpfängerInnen das gleiche Schicksal: Sie werden auf den Stapel wichtiger, aber nicht dringender Post gelegt, dort von anderen Briefen zugedeckt und alle halbe Jahre wieder vorgekramt – um weiter vor sich hin zu schlafen. Selbst wer den Brief irgendwann liest, das Fehlen versicherungsrelevanter Zeiten feststellt und es schafft, einen Antrag zur Kontenklärung anzufordern, gibt meistens schon beim ersten Ausfüll-Versuch entnervt auf. Dagegen ist selbst die Steuererklärung ein Kinderspiel. Helfen tut da nur, einen Termin beim zuständigen Träger auszumachen und dort – bewaffnet mit Originalen und Kopien von der Schulzeit an – mit dem zuständigen Sachbearbeiter die Lage persönlich durchzusprechen. Die Autorin spricht da aus eigener leidvoller Erfahrung.

Kontenklärung jetzt!

Für alle Versicherten, die in der ehemaligen DDR beschäftigt waren, ist diese vollständige Klärung aller Beschäftigungszeiten jetzt besonders wichtig. Denn Beitragszeiten bedeuten bares Geld. Und wer die Sache bis über das Jahresende 2006 verschiebt, könnte große Schwierigkeiten bekommen, diejenigen Lücken im Versicherungsverlauf noch zu füllen, die auf unvollständigen Angaben beim Träger beruhen.

Laut Deutscher Rentenversicherung Bund sind besonders diejenigen 660.000 Versicherten in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg, Berlin, Sachsen-Anhalt, Thüringen und Sachsen betroffen, die zum Teil schon mehrfach ohne Reaktion angeschrieben und erinnert wurden. Aber auch wer jetzt im Westen lebt und vor 1992 in der DDR beschäftigt war, sollte überprüfen, ob alle Beschäftigungszeiten korrekt erfasst sind. Dabei hilft auch ein Vergleich des alten DDR-Sozialversicherungsausweises ("grünes Buch") mit den Eintragungen des RV-Trägers.

Die Deutsche Rentenversicherung hat ein kostenfreies Servicetelefon geschaltet, wo Sie weitere Informationen, Rat und Hilfe bekommen: Telefon 0800/3331919

Sie können auch online Ihre zuständige Auskunfts- und Beratungsstelle suchen oder sich einen Antrag auf Kontenklärung downloaden: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de.

Mehr Rentner und Pensionäre

Von 1991 bis 2004 ist die Zahl der Deutschen, die von Rente oder Pension leben, um 28% auf 19 Millionen gestiegen. Damit bezieht mittlerweile fast jeder Vierte Rente oder Pension. Das entspricht 23,1% der Gesamtbevölkerung; 1991 waren es 18,7%.

Der Anteil der Menschen, die von Arbeitslosengeld oder -hilfe leben, ist drastisch gestiegen: von 2,2% auf 4,6% der Bevölkerung. Dagegen sank die Zahl derjenigen, die ihren Lebensunterhalt durch ein Erwerbseinkommen finanzieren, von 44,5% im Jahr 1991 auf 39,4% im Jahr 2004.

Rückläufig ist auch die Zahl derer, die vom Einkommen von Angehörigen (z.B. Partner, Eltern) unterstützt werden.

Quelle: Statistisches Bundesamt

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