Pharmazeutisches Recht

Sachsen: Wahlordnung

Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer

Vom 21. April 2006 Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat am 15. März 2006 aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufekammergesetz – SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2005 (SächsGVBl. S. 277) folgende Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer vom 23. Dezember 1994 (Informationsblatt SLAK 1/1995 S. IX ff.) beschlossen:

§ 1 Neuregelung

§ 7 wird um folgende Absätze 3 bis 5 ergänzt: "(3) 1Ein Mitglied gemäß § 5 hat vor seiner Wahl ehrenamtliche Tätigkeiten, Mitgliedschaften oder Funktionen, die im Zusammenhang mit seiner apothekerlichen Tätigkeit stehen, der Geschäftsstelle zu melden. 2Diese Meldung soll mit der Aufstellung zur Wahl erfolgen; sie hat spätestens bis 14 Tage vor der Wahl zu erfolgen.

(4) Beginnt das Mitglied während seiner Amtszeit Tätigkeiten, Mitgliedschaften oder Funktionen im Sinne von Abs. 1 Satz 1, so hat es diese der Geschäftsstelle und dem Vorstand unverzüglich anzuzeigen.

(5) Die Geschäftsstelle legt für die Meldungen ein Register an und hat auf Anfrage eines Kammerangehörigen diesem Einsicht zu gewähren."

§ 2 In-Kraft-Treten Die Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer tritt am 1. Mai 2006 in Kraft.

Dresden, den 15. März 2006 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit Schreiben vom 10. April 2006, Aktenzeichen 21-5415.62/1 die vorstehende Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer genehmigt.

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Wahlordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer wird hiermit ausgefertigt und im Informationsblatt der Sächsischen Landesapothekerkammer und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt gemacht.

Dresden, den 21. April 2006 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer.

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