Pharmazeutisches Recht

Sachsen: Hauptsatzung

Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer

Vom 21. April 2006 Die Kammerversammlung der Sächsischen Landesapothekerkammer hat am 15. März 2006 aufgrund von § 8 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über Berufsausübung, Berufsvertretungen und Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte, Apotheker sowie der Psychologischen Psychotherapeuten und der Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten im Freistaat Sachsen (Sächsisches Heilberufekammergesetz – SächsHKaG) vom 24. Mai 1994 (SächsGVBl. S. 935), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 11. November 2005 (SächsGVBl. S. 277) folgende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer vom 23. Dezember 1994 (Informationsblatt SLAK 1/1995 S. III ff.) beschlossen:

§ 1 Neuregelungen

1. § 11 Abs. 2 wird um folgenden Satz 2 ergänzt: "§ 7 Abs. 3 gilt entsprechend."

2. Folgender § 14 wird neu eingefügt: "§ 14 Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen

(1) Das Haushalts-, Kassen- und Rechnungswesen wird durch die Haushalts- und Kassenordnung der Sächsischen Landesapothekerkammer bestimmt.

(2) Der Vorstand erstellt den Haushaltsplan, dessen Feststellung die Kammerversammlung beschließt.

(3) Die Haushaltsrechnung ist durch einen Wirtschaftsprüfer oder vereidigten Buchprüfer zu prüfen."

3. Der bisherige § 14 wird zu § 15.

4. Der bisherige § 15 wird zu § 16.

§ 2 In-Kraft-Treten

Die Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer tritt am 1. Mai 2006 in Kraft. Dresden, den 15. März 2006 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

Das Sächsische Staatsministerium für Soziales hat mit Schreiben vom 10. April 2006, Aktenzeichen 21-5415.62/7 die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer genehmigt.

Die vorstehende Satzung zur Änderung der Hauptsatzung der Sächsischen Landesapothekerkammer wird hiermit ausgefertigt und im Informationsblatt der Sächsischen Landesapothekerkammer und in der Pharmazeutischen Zeitung bekannt gemacht.

Dresden, den 21. April 2006 Friedemann Schmidt Präsident der Sächsischen Landesapothekerkammer

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.