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Phagro schlägt Vertriebsbindungsverträge vor

(phagro/ral). Mitte vergangenen Jahres machte ein Papier der Pfizer GmbH, Deutschland, von sich reden, mit dem das Unternehmen ein Modell zur Apothekendirektbelieferung forcierte. Dem hatte sich der Bundesverband des pharmazeutischen Großhandels (Phagro) widersetzt. Stattdessen schlägt er nun –einen eigenen Lösungsansatz vor, um der ihm und den Herstellern auferlegten gesetzlichen Verpflichtung zur ausreichenden Versorgung der Bevölkerung nachkommen zu können.

Hintergrund für den Vorstoß von Pfizer waren Lieferengpässe bei verschiedenen Pfizer-Produkten sowie Arzneimittelfälschungen. Wie der Phagro nun in einer Pressemitteilung schreibt, hätten die letzten Maßnahmen der Politik bei der Preisgestaltung des Arzneimittelmarktes in der Tat bewirkt, dass einige Produkte wesentlich günstiger auf dem deutschen Markt zu erhalten sind als im Ausland. Dies führe zu Exporten und damit zu einer –Unterversorgung des deutschen Marktes. Der Phagro sieht eine mögliche Lösung dieses Problems in Vertriebsbindungsverträgen. Diese würden – bei ausgewählten Produkten, für die -eine nachweisbare Unterversorgung vorliegt – z. B. auf der Ebene zwischen Großhandel und Hersteller die vertragliche Verpflichtung der Phagro-Mitglieder vorsehen, ausschließlich deutsche Apotheken zu beliefern.

Gestützt wird diese Idee von Art. 81 Abs. 2 des EU-Gemeinschaftskodex für Humanarzneimittel, der eine "geteilte Verantwortung" zwischen Herstellern und Großhändlern zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen Versorgung der Bevölkerung vorsieht und damit eine Gleichgewichtung der Prinzipien des freien Warenverkehrs und der ausreichenden Arzneimittelversorgung nationaler Märkte voraussetzt.

Kartellbehörde eingeschaltet

Ein erstes Gespräch über den Phagro-Vorschlag hat vor kurzem mit der deutschen Kartellbehörde stattgefunden. Diese hat die Zielsetzung des Phagro als legitim anerkannt. Der vorgelegte Vertragsentwurf müsse allerdings noch optimiert und objektive Kriterien für die Aufnahme der betroffenen Produkte in die Vertriebsbindung ausgearbeitet werden. Da von solch einem Vertrag auch andere EU-Staaten berührt wären, obliegt die endgültige Entscheidung über die Rechtmäßigkeit der europäischen Kartellbehörde.

Die grundsätzliche Bereitschaft des Bundeskartellamtes, sich mit dem Thema weiter auseinander zu setzen, ist laut Phagro-Meldung ein erster erfolgreicher Schritt in Richtung einer systemkonformen Lösung, die sicher von vielen international arbeitenden Pharmaherstellern mit großem Interesse verfolgt werde.

Der Phagro werde nun daran arbeiten, um die von der Kartellbehörde eingebrachten Anregungen kurzfristig umzusetzen. Dabei hofft er auf die Mitwirkung der Apothekerverbände, denn nur sie können die Daten liefern, die zum Beweis einer Unterversorgung erforderlich sind. Dies allerdings sieht der Phagro mit Zuversicht, denn es waren ja gerade die Apotheker, die den Missstand in Deutschland angemahnt und einen dringenden Appell an Großhandel und Hersteller zur schnellen Abhilfe gerichtet hatten.

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