Pharmazeutisches Recht

Baden-Württemberg: Amtliche Bekanntmachung

Bekanntmachung zur Wahl der 14. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg

Die Wählerlisten für die Wahl zur 14. Vertreterversammlung der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg sind gemäß § 4 der Wahlordnung vom 06.05.1977 zuletzt geändert durch Satzung vom 06.08.1998 aufgestellt und vom 20.02.06 – 03.03.06 zur Einsichtnahme ausgelegt worden. Da innerhalb dieser zehn Tage bei den Bezirkswahlausschüssen keine Einsprüche eingingen, sind die Wählerlisten gemäß § 5 Abs. 3 der Wahlordnung von den Bezirkswahlleitern abgeschlossen und beurkundet worden.

Nach § 6 der Wahlordnung wird daher bekannt gegeben:

1. Aufgrund der Wählerlisten ist festgestellt worden: Im Wahlbezirk

  • Stuttgart (Nordwürttemberg) 3.223 Wahlberechtigte
  • Tübingen (Südwürttemberg) 1.693 Wahlberechtigte
  • Karlsruhe (Nordbaden) 2.680 Wahlberechtigte
  • Freiburg (Südbaden) 2.171 Wahlberechtigte

2. Folglich sind gemäß § 1 Abs. 2 der Wahlordnung in den Wahlbezirken zu wählen

  • Stuttgart 23 Mitglieder der Vertreterversammlung
  • Tübingen 12 Mitglieder der Vertreterversammlung
  • Karlsruhe 19 Mitglieder der Vertreterversammlung
  • Freiburg 16 Mitglieder der Vertreterversammlung

3. Die Wahlberechtigten werden hiermit aufgefordert, innerhalb einer Frist von drei Wochen ab Erscheinen dieser Bekanntmachung, das heißt spätestens bis zum 11. Mai 2006 (Eingang), Wahlvorschläge gemäß § 7 der Wahlordnung bei dem jeweils örtlich zuständigen Bezirkswahlleiter einzureichen.

Zuständige Wahlleiter für den Bezirk:

  • Stuttgart, Apotheker Dr. Wolfgang Widmaier, Zamenhofstraße 40, 70197 Stuttgart
  • Tübingen, Apotheker Rüdiger Przybilla, Neue Apotheke, Ailinger Straße 14, 88046 Friedrichshafen
  • Karlsruhe, Apotheker Wolfgang Presser, Bahnhofstraße 28, 74706 Osterburken
  • Freiburg, Apotheker Heinz Katzeck, Basler Straße 19, 79540 Lörrach

Mit dem Sondercosmas Wahlen wurden alle Wahlberechtigten informiert. Zur Vereinfachung einer Kandidatur war jedem Sondercosmas eine Postkarte beigefügt, mit der sich jeder Wahlberechtigte selbst bei dem für ihn zuständigen Bezirkswahlleiter als Kandidat melden kann. Die Bewerber werden in die "Allgemeine Liste" des jeweiligen Wahlbezirks aufgenommen. Alle Bewerber dieses Wahlbezirks werden alphabetisch aufgeführt. Es können gemäß § 7 der Wahlordnung auch eigene Wahlvorschläge eingereicht werden. Jeder Wahlvorschlag muss von zwanzig Wahlberechtigten unterschrieben sein. In jedem Fall muss jeder Bewerber dem Wahlvorschlag eine schriftliche Erklärung beifügen, dass er der Aufnahme in den Wahlvorschlag zustimmt.

4. Die Wahl wird als Briefwahl in der Zeit vom 26. 06. 2006 – 08. 07. 2006 durchgeführt. Innerhalb dieses Zeitraums müssen die äußeren Briefumschläge mit den Stimmzetteln zur Post gegeben werden oder beim Bezirkswahlleiter eingegangen sein. Entscheidend ist das Datum des Poststempels. Wahlbüro ist die Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastraße 1, 70190 Stuttgart oder Postfach 102939, 70025 Stuttgart. Die Wahlmittel nach § 10 der Wahlordnung werden bis zum 19. 06. 2006 durch die Bezirkswahlleiter über das Wahlbüro an die Wahlberechtigten versandt.

5. Die öffentlichen Sitzungen der Bezirkswahlausschüsse zur Feststellung des Wahlergebnisses, bei denen den Wahlberechtigten der Zutritt gestattet ist, finden im Wahlbüro, in der Geschäftsstelle der Landesapothekerkammer Baden-Württemberg, Villastraße 1, 70190 Stuttgart wie folgt statt:

  • 13.07.2006 Wahlbezirk Stuttgart
  • 14.07.2006 Wahlbezirk Tübingen
  • 17.07.2006 Wahlbezirk Karlsruhe
  • 18.07.2006 Wahlbezirk Freiburg

0 Kommentare

Das Kommentieren ist aktuell nicht möglich.