Arzneimittel und Therapie

Mangelernährung von Tumorpatienten: Unbedingt frühzeitig vorbeugen

Ein Gewichtsverlust bei Tumorpatienten ist im Laufe der Erkrankung mit vermehrten Komplikationen und einem verminderten Ansprechen auf die Tumortherapie verbunden. Leider wurde dies bisher viel zu wenig beachtet. Dabei ist Mangelernährung eine der häufigsten Todesursachen von Krebspatienten.

Internationale Erhebungen sprechen von 30 bis 85% mangelernährter Tumorpatienten, in einer deutschen Untersuchung zur Mangelernährung in Krankenhäusern waren 38% der Tumorpatienten nicht ausreichend ernährt. Ein unbeabsichtigter Gewichtsverlust von mehr als 10% in den vergangenen sechs Monaten gilt als schwere, klinisch relevante Mangelernährung und ist mit einem ungünstigen klinischen Verlauf verbunden. Das Auftreten ist in jeder Situation der Tumorerkrankung möglich und im Einzelfall nicht vorhersehbar. Dabei verlieren Tumorpatienten nicht nur Fett, sondern auch Muskelmasse, vor allem Skelettmuskulatur.

Extreme Schwäche und Immobilität können die Folge sein, bis hin zu einem so starken Muskelabbau, dass der Patient nicht mehr atmen kann und stirbt. Darüber hinaus beeinflusst die Mangelernährung die Lebensqualität dramatisch: Die verminderte Aktivität führt zum Fatigue-Syndrom und löst häufig Depressionen aus. Zudem haben Mangelernährte eine höhere Komplikationsrate durch Wundheilungsstörungen, Infektionen und Sepsis, tolerieren übliche Chemotherapiedosen schlecht und benötigen häufiger und länger Krankenhausaufenthalte.

Die Ursachen sind vielfältig und nicht vollständig geklärt – Übelkeit und Erbrechen, die Tumortherapie, Bewegungsmangel, psychische Probleme, hormonelle und inflammatorische Reaktionen. Dass Patienten nicht oder nur unzureichend essen, wird häufig erst zu spät bemerkt. Der Ernährungszustand sollte bereits bei der Erstdiagnose dokumentiert und regelmäßig kontrolliert werden. Wird eine unzureichende orale Ernährung für länger als 14 Tage erwartet, sollte unverzüglich mit einer künstlichen Ernährung begonnen werden, zunächst als enterale, wenn nötig auch als parenterale Ernährung.

Die Deutsche Krebsgesellschaft spricht sich daher mit Nachdruck gegen eine neue Richtlinie aus, die den ambulanten Vertragsärzten bei der Verschreibung von enteraler Nahrung starke Restriktionen auferlegt. In der terminalen Phase rückt das subjektive Empfinden des Patienten in den Vordergrund, dies sollte dann die Ernährung leiten.

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