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AVWG kann unverändert in Kraft treten

BERLIN (ks). Der Bundesrat hat am 7. April den Weg für das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) frei gemacht. Nachdem im Vermittlungsausschuss keine Einigung zu den Streitpunkten erzielt werden konnte, musste die Länderkammer erneut über den Gesetzentwurf entscheiden. Diesmal ließ sie ihn ohne Einspruch passieren. Naturalrabatte für Apotheken werden damit ab dem 1. Mai verboten sein. Die viel kritisierte Bonus-Malus-Regelung wird erst im kommenden Jahr wirksam.

Auf Initiative der Länder Baden-Württemberg und Bayern hatte der Bundesrat im März den Vermittlungsausschuss zum AVWG angerufen. Doch abgesehen davon, dass das Gesetz nun erst einen Monat später in Kraft tritt, als ursprünglich angedacht, hat dieses Verfahren keine Folgen. Auf dem Prüfstand standen ohnehin nur die Bonus-Malus-Regelung und die geplante Absenkung der Festbeträge. Am Naturalrabattverbot, das auch für OTC-Arzneimittel und Krankenhausapotheken gilt, stießen sich die Ländervertreter nicht.

Erleichterung in der Regierungskoalition

Die Parlamentarische Staatssekretärin im Gesundheitsministerium, Marion Caspers-Merk (SPD), freute sich, dass das Gesetz die Anrufung des Vermittlungsausschusses "unbeschadet überstanden" hat. Dies sei ein Beleg für die Handlungsfähigkeit der großen Koalition und eine gute Grundlage für die Gespräche zur anstehenden Finanz- und Strukturreform. Annette Widmann-Mauz (CDU) begrüßte ebenfalls, dass das Gesetz nicht weiter verzögert wird: Das AVWG sei notwendig, um dem Anstieg der Arzneimittelausgaben entgegenzuwirken. Anderenfalls hätten die gesetzlichen Krankenkassen eine Mehrbelastung von mindestens 0,1 Beitragssatzpunkten hinnehmen müssen. Widmann-Mauz betonte weiterhin, dass mit dem AVWG der Innovationsschutz gestärkt werde. Auch therapeutische Verbesserungen seien künftig von den Festbeträgen freigestellt. Für ihren Nachweis müssten zudem keine Endpunktstudien mehr vorgelegt werden, wenn diese nicht möglich sind bzw. nicht vorliegen. "In diesen Fällen sind auch die Ergebnisse anderer geeigneter Studien zu berücksichtigen", so die CDU-Politikerin.

Grüne: Zu bürokratisch

Die gesundheitspolitische Sprecherin der Grünen, Biggi Bender, kritisierte hingegen den bürokratischen Aufwand der Bonus-Malus-Regelung. Angesichts des von Union und SPD geforderten Bürokratieabbaus stünden hier Reden und Handeln im Widerspruch. Zudem sei es "mehr als fraglich", ob mit der Regelung das Ziel einer rationaleren Arzneimittelverordnung erreicht werden könne.

BKK: Industrie in der Verantwortung

Der Vorstandsvorsitzende des BKK-Bundesverbandes, Wolfgang Schmeinck, kündigte an, die neuen Möglichkeiten des AVWG zu nutzen, um die Arzneimittelausgaben zu stabilisieren. Für die Kassen werde es in den nächsten Monaten eine zentrale Aufgabe sein, Aufzahlungen für die Versicherten zu verhindern, die sich aus den abgesenkten Festbeträgen ergeben. Die Schlüsselrolle liege hier bei den pharmazeutischen Unternehmen: "Sie entscheiden durch ihre Preispolitik, ob die Absenkung der Festbeträge ein Erfolg wird und ob es zu nennenswerten Rabattverträgen kommt", sagte Schmeinck.

Der Bundesrat hat am 7. April den Weg für das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) frei gemacht. Nachdem im Vermittlungsausschuss keine Einigung erzielt werden konnte, musste die Länderkammer erneut über den Gesetzentwurf entscheiden. Diesmal ließ sie ihn ohne Einspruch passieren.

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