Aus Kammern und Verbänden

Jubiläum: 50 Jahre LAK Hessen

Die Landesapothekerkammer Hessen feierte am 22. März in einem Festakt in Offenbach ihr fünfzigjähriges Bestehen. Rund 100 geladene Gäste blickten mit Kammerpräsidentin Erika Fink auf 50 Jahre Selbstverwaltung der Apotheker zurück.

Am 19. Januar 1956 fand im Bacchus Saal des Wiesbadener Kurhauses die erste konstituierende Delegiertenversammlung der Kammer statt. Die Rechtsgrundlage bildete das vom Hessischen Landtag im Jahr 1954 verabschiedete Heilberufsgesetz über die Berufsvertretungen und die Berufsgerichtsbarkeit der Ärzte, Zahnärzte, Tierärzte und Apotheker. Kammerpräsidentin Fink skizzierte die Aufgabe der Kammer: Sie nimmt die Berufsaufsicht über ihre Mitglieder war und unterstützt sie in allen Belangen. Außerdem bietet sie ein umfangreiches Fort- und Weiterbildungsprogramm an und betreut die Ausbildung von pharmazeutisch-kaufmännischen Angestellten (PKA). Für die Bevölkerung stellt die hessische Kammer den 24-Stunden-Notdienst der landesweit rund 1600 Apotheken sicher. Ein weiteres wichtiges Arbeitsgebiet der Kammer ist das Angebot an Fortbildung. Allein im letzten Jahr nahmen rund 5600 Apothekerinnen und Apotheker daran teil.

Grußworte

Staatsministerin Silke Lautenschläger erinnerte an die Aufbruchstimmung vor 50 Jahren, als eine zuverlässige Arzneimittelversorgung aufgebaut werden musste. Ausdrücklich sagte sie der Landesapothekerkammer Hessen Dank für die gute Zusammenarbeit zwischen Ministerium und Kammer. Sie sprach sich dafür aus, dass auch weiterhin ein flächendeckendes Netz an Apotheken für die Arzneimittelversorgung aufrechterhalten bleiben muss. "Wir brauchen Menschen", so Lautenschläger, "die Patienten in Sachen Arzneimitteleinnahme beraten – wohnortnah."

Seinen Respekt vor dem Berufsstand des Apothekers drückte Regierungspräsident Gerold Dieke in seinen Grußworten aus. Er erinnerte daran, dass man bereits 1986 hoheitliche Aufgaben vom Regierungspräsidium an die Kammer übertragen hat, so z. B. die Regelung der Dienstbereitschaft und die Erlaubniserteilung für Rezeptsammelstellen. Für die gute und erfolgreiche Zusammenarbeit in den letzten Jahren bedankte er sich ausdrücklich.

Als Vertreter des Hessischen Apothekerverbandes gratulierte Dr. Hans Rudolf Diefenbach zum Jubiläum. Auch er stellte heraus, dass die Zusammenarbeit zwischen Wirtschaftsverband und "politischer Behörde" gut ist, obwohl nicht immer einfach. So gebe es viele gemeinsame Punkte zur Zusammenarbeit, die Sicherstellung der Arzneimittelversorgung bei einem Ausbruch der Vogelgrippe sei ein Beispiel dafür. Diefenbach lobte die Kammerpräsidentin: "Frau Fink hat es gut im Griff, nachdem sie die Sache an sich gezogen hat."

Von Krisen gebeutelt

In seinem Festvortrag ging Professor Dr. Christoph Friedrich, Institut für Geschichte der Pharmazie, Marburg, den Krisen in der Geschichte der deutschen Apotheke auf die Spur. Mit den Constitutiones von Melfi 1231 war die Arbeitsteilung von Apotheker und Arzt verkündet worden. Dennoch kam es immer wieder zu Auseinandersetzungen mit den Ärzten. Mit der Magdeburger Apothekerkonferenz 1798 versuchten die Apotheker, ihr Selbstbewusstsein zu stärken und die Standesehre zu verteidigen. Diese Apothekerkonferenz kann als erste Interessenvertretung des Apothekerstandes angesehen werden. Doch auch in den Folgejahren kam es immer wieder zu Strukturkrisen, ausgelöst beispielsweise durch den Wechsel von Privilegien zur Personalkonzession, eine an den Apotheker gebundene, nicht vererbliche und nicht übertragbare Erlaubnis zum Betreiben einer Apotheke. 1851 forderte der allgemeine Deutsche Apotheker-Verein die Verkäuflichkeit realer und persönlicher Apothekenbetriebsrechte, die Verhinderung der Niederlassungsfreiheit für Apotheken und die Erteilung von Konzessionen ab einer bestimmten Einwohnerzahl. Es folgten weitere Forderungen nach einer "Liberalisierung" des Apothekenrechts, aber auch Apotheken als Staatsinstitute wurden vorgeschlagen (1866). Die Diskussionen fanden erst 1872 ein vorläufiges Ende mit dem Entwurf eines Reichsapothekengesetzes von Rudolph von Delbrück. Es sollte, so Delbrück, Niederlassungsfreiheit an Orten geben, an denen keine Apotheke bestand.

Von Krisen war auch das Verhältnis zwischen Apotheken und Krankenkassen geprägt, wie Friedrich aufzeigen konnte. Von Anfang wurde in dieser Beziehung um die Gewährung eines Rabatts für Kassen gestritten. Schon Ende des 19. Jahrhunderts riefen die Kassen zum Apothekenboykott auf, die Apotheke wiederum wollten Arzneimittel nur gegen Barzahlung an die Versicherten abgeben. Kassen wiederum erwogen die Gründung eigener Krankenkassen-Apotheken oder stellten Arzneimittel kurzfristig selbst her.

Interessanterweise, so konnte Friedrich zitieren, ergriffen die Kassen bereits 1890 Maßnahmen zur Senkung der Arzneimittelausgaben, Maßnahmen, die den heutigen sehr ähnlich sind: So drängten sie auf eine "wirtschaftliche, sparsame und ökonomische Verordnungsweise", sie legten einen niedrigen Betrag für Arzneimittel pro Patient und Quartal fest, bei Überschreitung drohten sie Regresszahlungen an.

Der Historiker kam in seinem Vortrag zu dem Resümee:

  1. Ein liberaleres Apothekenwesen macht Arzneimittel weder besser noch billiger.
  2. Nur einheitliches Vorgehen der Apotheker und Verbindung mit anderen Heilberufen verspricht Erfolg.
  3. Vordergründige Orientierung auf Kaufmännisches führt zum Niedergang der Pharmazie.
  4. Ein "verarmter Apotheker" ist ein gefährlicher Apotheker.
  5. Nur wissenschaftlich engagierte und ethisch arbeitende Apotheker haben im 21. Jahrhundert eine Zukunft. Diz

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