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Schweizer bauen auf deutsche Fallpauschalen

BERLIN (ks). Die Schweiz hat beschlossen, das deutsche Fallpauschalen-System (DRG) als Grundlage für die Entwicklung eines eigenen Entgeltsystems zur Vergütung von Krankenhausleistungen zu übernehmen. Die Spitzenverbände der gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKV) begrüßten diese Entscheidung.

Wie die GKV-Spitzenverbände, der PKV-Verband und die DKG am 22. März mitteilten, schlossen sie, sowie das selbstverwaltungseigene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus gGmbH (InEK), einen Kooperationsvertrag mit dem Verein SwissDRG. Der Verein, der von den wichtigsten Partnern im Gesundheitswesen der Schweiz getragen wird, hat sich zum Ziel gesetzt, das Modell eines landesweit einheitlichen, fallpauschalierten Vergütungssystems für den stationären Bereich zu etablieren.

Mit der Entscheidung für das deutsche System würdige die Schweiz "die enorme Entwicklungsarbeit, die die Partner der Selbstverwaltung in den Aufbau und die Weiterentwicklung des DRG-Systems in Deutschland investiert haben", hieß es in einer gemeinsamen Erklärung der Spitzenverbände, der PKV und der DKG. Mittlerweile zeigten weitere Länder Interesse an dem deutschen Entgeltsystem, womit der hohe Standard des deutschen DRG-Systems im internationalen Vergleich belegt werde.

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