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GKV-Spitzenverbände schlagen neue Festbeträge vor

BERLIN (ks). Auch wenn das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) nicht planmäßig zum 1. April in Kraft treten kann: Die GKV-Spitzenverbände bereiten sich bereits aktiv auf seine Umsetzung vor. Am 13. März gaben sie bekannt, dass sie alle festgesetzten Festbeträge vor dem Hintergrund des Gesetzentwurfs überprüft haben. Die Spitzenverbände schlagen vor, bei 330 Festbetragsgruppen die Festbeträge anzupassen, um den neuen gesetzlichen Kriterien zur Festbetragshöhe zu genügen.

Die Kassen wollen mit dem AVWG schnell sparen – daher haben sie unmittelbar nach dem Beschluss des Bundestages mit der Überprüfung der Festbetragsgruppen begonnen. Nach dem Vorschlag der Spitzenverbände sollen 227 Gruppen mit verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und 103 Gruppen mit verschreibungsfreien Arzneimitteln neu angepasst werden. Die vorgeschlagenen Festbeträge ergeben nach Angaben der Spitzenverbände ein rechnerisches Einsparvolumen von 390 Mio. Euro jährlich. Hinzu treten Einsparungen in Höhe von 260 Mio. Euro aus der Festsetzung zum 1. April.

Anhörung hat begonnen

In der Zeit vom 14. März bis zum 11. April führen die Spitzenverbände zu allen Vorschlägen die gesetzlich vorgeschriebene Anhörung durch. Hier können Sachverständige der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis sowie der Arzneimittelhersteller und der Berufsvertretungen der Apotheker Stellung nehmen. Anschließend, voraussichtlich im Mai 2006, werden die GKV-Spitzenverbände ihre endgültige Entscheidung treffen. Bis dahin sollte auch feststehen, ob der Vermittlungsausschuss von Bundesrat und Bundestag den AVWG-Entwurf nochmals überarbeitet, oder ob der Bundestag die Einwände der Länder mit einer einfachen Kanzlermehrheit zurückweist.

Die Vorschläge für die neuen Festbeträge sind ab sofort auf der Web-Seite des BKK Bundesverbandes unter www.bkk.de abrufbar.

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