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Eckpunktepapier der Ärzteschaft: Ärzteverbände fordern Positivliste

Stuttgart (ks). Der Ärzteverband MEDI Deutschland und der Bundesverband der Ärztegenossenschaften (BVÄG) haben ein gemeinsames Eckpunktepapier mit Vorschlägen für eine Gesundheitsreform erarbeitet. Darin sprechen sie sich unter anderem für die Einführung einer Positivliste für Arzneimittel aus. Das Papier ist auch mit dem Hartmannbund, dem NAV-Virchow-Bund und der Freien Ärzteschaft abgestimmt und wird von ihnen mitgetragen.

"Nun kann uns die Politik nicht mehr vorwerfen, wir Ärzte würden keine eigenen Vorschläge liefern", erklärte der Vorsitzende von MEDI Deutschland, Dr. Werner Baumgärtner am 3. März. Die zehn formulierten Eckpunkte betreffen unter anderem die Finanzierung des Gesundheitssystems, den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV), die Arzneimittelversorgung sowie die ärztliche Versorgung und Vergütung.

Was die anstehende Finanzreform betrifft, so sprechen sich die Ärzte für die Einführung einer Gesundheitsprämie aus. In diesem Zuge sollte ein Pool für die (festgeschriebenen) Arbeitgeberbeiträge eingerichtet werden, dessen Gelder morbiditätsbezogen von den Kassen abgerufen werden können. Die GKV müsse von versicherungsfremden Leistungen befreit und der Leistungskatalog auf Solidar- bzw. Grundleistungen beschränkt werden. Diesen müsse jede Kasse verbindlich versichern. Alle übrigen Leistungen könnten als individuelle Wahlleistungen oder Satzungsleistungen versichert werden. Wichtig ist den Ärzten auch: Die private Krankenversicherung muss in jedem Fall erhalten bleiben.

Aufräumen im Arzneimittelmarkt

Im Bereich der Arzneimittelversorgung fordern die Ärzteverbände eine Positivliste als Grundlage für Verordnungen in Klinik und Praxis. Diese müsse den Kassen von Seiten des Gesetzgebers vorgegeben werden. Im Rahmen der Solidarleistungen sollten Versicherte nur einen Erstattungsanspruch auf ein Generikum haben, soweit die Verordnung aus dem generikafähigen Markt kommt – das soll auch im Bereich der Scheininnovationen gelten. So genannte umstrittene sowie rezeptfreie Medikamente sollen nach Auffassung der Ärzteverbände keine Solidarleistung der Krankenkassen sein. Die Kassen können ihren Versicherten diese aber als Satzungsleistung anbieten und damit werben – das soll den Kassenwettbewerb anregen. Darüber hinaus könnten alle nicht in den Leistungskatalog der Kassen gehörenden Medikamente als Individualleistungen privat oder gesetzlich versichert werden.

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