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Es gibt sie noch, die Richter und Urteile, die am Arzneimittel als Ware der besonderen Art festhalten und dem Arzneimittel auch bei der Preisbildung einen besonderen Status einräumen. So geschehen in den beiden jüngsten Entscheidungen der Landgerichte Berlin und Osnabrück (siehe Bericht und Kommentar in unserer AZ vom Montag, 6. März).

Noch vor nicht allzu langer Zeit gestatteten zwei andere Gerichte (Naumburg und Köln) Gutschein-Aktionen beim Kauf von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln und weichten damit bei solchen Arzneimitteln den einheitlichen Arzneimittelabgabepreis auf.

Zwischenzeitlich hat sich jedoch die Mehrheit der Gerichte für ein Verbot der Gutscheine und Rabatte ausgesprochen, jüngst die beiden oben genannten Gerichte. Mit einstweiligen Verfügungen untersagten sie es den jeweiligen Apotheken, Preisnachlässe über Kopplungsgeschäfte (Gutscheine) zu gewähren und erkannten darin Verstöße gegen die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln. Über solche Urteile können wir uns freuen. Denn letztlich können sie auch politische Bedeutung und Signalwirkungen haben. Denn während bei anderen Warengruppen Kopplungsgeschäfte gang und gäbe sind, heben diese aktuellen Entscheidungen das Arzneimittel deutlich von anderen Waren ab. Selbst auf die nicht-verschreibungspflichtigen Arzneimittel wirken sich diese Entscheidungen aus: Die Preisbildung bei OTC-Arzneimitteln ist zwar frei, aber die Werbung mit Preisnachlässen für namentlich genannte Arzneimittel ist, so die Richter, nicht zulässig. Entgegen der Meinung so mancher den Wettbewerb liebenden Politiker unterstreicht dies: Arzneimittel sind keine Brötchen oder Schnürsenkel.

Diese Entscheidungen können auch dazu beitragen, dass die Preisbindung bei verschreibungspflichtigen Arzneimitteln erhalten bleibt (auch wenn uns dies heutzutage angesichts 8 Euro 10 weniger tangiert). Nach meiner Meinung ist der einheitliche Arzneimittelpreis ein wichtiges Kriterium dafür, dass das Arzneimittel etwas Besonderes ist, das eine fachkundige Abgabe in der Apotheke benötigt – und keine verramschbare Massenware. Auch wenn in Deutschland der eine oder andere Großapotheker mit Versandapotheke die Preise für verschreibungspflichtige Arzneimittel gerne selbst kalkulieren würde und von Verkaufsaktionen träumt: Die jüngsten Entscheidungen bestätigen den besonderen Charakter des Arzneimittels. Man möchte sagen: Und das ist gut so.

*** Statt Preisaktionen lieber Beratungsaktionen. Auch in diesem Jahr werden wir Sie wieder bei der Planung mehrerer Beratungsaktionen unterstützen: Unsere Aktionsplaner wollen Ihnen helfen, sich auf aktuelle Themen für den Handverkauf und das OTC-Geschäft vorzubereiten. Die DAZ-Beilage "Apothekenpraxis" mit dem Aktionsplaner finden Sie nach Seite 102 eingeheftet, damit er nicht verloren geht, aber perforiert zum Heraustrennen, damit Sie bequem damit arbeiten können.

Unser erster Aktionsplaner 2006 gibt Ihnen den roten Faden für die Aktion "Heuschnupfen und Allergie" in die Hand: Er führt sie von der Planung über die Ausführung bis hin zur Nachbearbeitung. Wichtig ist, dass das gesamte Team auf die Aktion vorbereitet und mit eingebunden ist. Dies beginnt zum Beispiel mit dem Hintergrundwissen, das jeder, der im Handverkauf tätig ist, zum Thema Heuschnupfen und Allergien parat haben sollte.

Der Planer stellt Ihnen auch Musterbriefe, Mustertexte für Flyer, Handzettel, Schaufensterplakate, Presseartikel und Kundenzeitschriften zur Verfügung. Selbstverständlich können diese Texte von Ihnen bearbeitet und an Ihre Apotheke angepasst werden. Um Ihnen dies so einfach wie möglich zu machen, haben wir die Texte zum Download ins Internet gestellt. Sie finden sie unter www.deutsche-apotheker-zeitung.de in der rechten Spalte unter "Aktionsplaner" (Benutzername apotheke, Kennwort daz). Ausführliche Checklisten führen Sie durch die Aktion, so dass Sie nichts vergessen und alles optimal vorbereiten können.

Wir wünschen Ihnen viel Erfolg für Ihre Apothekenaktion "Heuschnupfen". Bitte schreiben Sie uns, wenn Sie Anregungen, Wünsche und Vorschläge haben.

*** Aktion Diabetes-Beratung: Schwerpunktthema dieser DAZ ist Diabetes, vor allem die Fußpflege bei Diabetes. Noch immer werden, so die Schätzungen, bei Diabetikern jährlich 34.000 Amputationen vorgenommen. Ein schreckliches Ereignis, das die Mobilität dieser Patienten erheblich einschränkt. Dabei wären wohl die meisten Amputationen (und damit auch erhebliche Kosten) vermeidbar gewesen, wenn die Patienten ihre Füße besser und häufiger inspiziert hätten und so die unbemerkten Verletzungen, Druckstellen, Geschwüre rechtzeitig entdeckt und behandelt hätten. Unser Schwerpunktbeitrag erklärt die Ursachen des diabetischen Fußsyndroms, Diagnostik und Therapie. Und er zeigt, wie der Apotheker bei der Prophylaxe des diabetischen Fußsyndroms eine entscheidende Rolle spielen kann. Rücken Sie bei der nächsten Diabeteswoche in Ihrer Apotheke das Thema Fußpflege in den Vordergrund, bauen Sie Ihr Sortiment an Fußpflegemitteln in der Apotheke aus.

Ich wünsche Ihnen bei den Aktionen viel Erfolg!

Peter Ditzel

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