Pharmazeutisches Recht

Bundesrepublik Deutschland: – Zulassungsverlängerung

Bekanntmachung über die Verlängerung der Zulassungen nach § 105 des Arzneimittelgesetzes (AMG) (Anwendungsgebiete für traditionelle Arzneimittel nach § 109a (AMG) vom 8. November 2005 (BAnz. Nr. 243, S. 16928 vom 23. Dezember 2005).

Veröffentlicht wird eine weitere Aufstellung von Anwendungsgebieten, die unter Berücksichtigung der Besonderheiten der Arzneimittel und der traditionellen und dokumentierten Erfahrung festgelegt werden.

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