Noch keine Einigung über Arznei-Spargesetz

BERLIN (ks). Das geplante Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) bereitet den Koalitionsfraktionen noch immer Mühe. Am 8. Februar konnte der Gesetzentwurf abermals nicht abschließend im Gesundheitsausschuss des Bundestages beraten werden. Nun soll am 15. Februar über etwaige Änderungsanträge entschieden werden. Dann könnte das AVWG zwei Tage später den Bundestag und am 10. März den Bundesrat passieren. Das Inkrafttreten des Gesetzes zum 1. April 2006 wäre dann gesichert. Ärzteschaft und Pharmaindustrie mahnten erneut Änderungen am Gesetzentwurf an.

Auch in der zweiten Ausschuss-Sitzung nach der turbulenten öffentlichen Anhörung zum AVWG brachten die Gesundheitspolitiker von Union und SPD keine Änderungsanträge ein. Der Gesetzentwurf wurde nur knapp behandelt. Allerdings ging man schon nach der vorangegangenen Sitzung davon aus, dass die Beratungen erst am 15. Februar beendet sein werden.

Im Vorfeld der Sitzung hatte der Präsident der Bundesärztekammer Jörg-Dietrich Hoppe nochmals eindringlich vor einer Einführung des Bonus-Malus-Systems gewarnt. Kein Arzt dürfe dafür bestraft werden, dass er seinem Patienten notwendige Arzneimittel ausreichend verordne. Alles andere würde das Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient nachhaltig zerstören. Genauso wenig dürfe ein Arzt belohnt werden, wenn er eine selbstverständliche rationale Arzneimitteltherapie betreibe. Mit ähnlichen Argumenten wandten sich auch die 50 Ärzte-Verbände, die sich im Bündnis "Tag der Ärzte" zusammengeschlossen haben, in einer gemeinsamen Resolution an die Mitglieder des Gesundheitsausschusses.

Beim Verband Forschender Arzneimittelhersteller (VFA) ist man ebenfalls überzeugt, dass die Patienten unter der Bonus-Malus-Regelung leiden werden. VFA-Hauptgeschäftsführerin Cornelia Yzer betonte, dass schon heute auf vielen Therapiegebieten eine Unterversorgung mit innovativen Arzneimitteln herrsche, die das AVWG noch zu verschärfen drohe. Yzer kritisierte zudem, dass die im Gesetz vorgesehene Innovationsschutzklausel nach wie vor nicht die Gewähr biete, dass neuartige Arzneimittel oder solche, die eine therapeutische Verbesserung bringen, von den Erstattungsobergrenzen freigestellt werden. Für Yzer ist es falsch, Arzneimittelverordnungen als das zentrale Problem der gesetzlichen Krankenkassen (GKV) darzustellen. Auf sie entfielen nur rund 16% der GKV-Ausgaben. Zudem seien die Arzneimittelpreise 2005 im Schnitt sogar gesunken.

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