Reformpaket wieder aufgeschnürt: Festzuschlag von 8,10 Euro bleibt / Anhebung d

BERLIN (diz). Der Bundesrat hatte am vergangenen Freitag ein umfangreiches Programm zu bewältigen: als TOP 30 stand das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz zur Verhandlung an. Der Länderkammer lagen dazu insgesamt 113 Änderungswünsche vor, mit denen zum Teil grundlegende Änderungen am Reformwerk gefordert wurden.

Laut "Handelsblatt" wird erneut der Gesundheitsfonds in Frage gestellt. Anlass hierfür sind Berechnungen des Kieler Instituts für Mikrodatenanalyse, wonach der Fonds zu ökonomischen Nachteilen für die gesetzlich Versicherten von Bayern und Baden-Württemberg führen soll. Gravierende Änderungen fordern die Länder auch bei den Vergütungen für Krankenhäuser und Rettungsfahrten. So sollen 500 Mio. Euro bei den Krankenhäusern gestrichen werden, die nach Ansicht der Länder die gut wirtschaftenden Kliniken überfordern würde.

Außerdem sollen die für die private Krankenversicherung geplanten Neuregelungen nach Ansicht der Länder erst 2009 – statt wie bisher vorgesehen 2008 – eingeführt werden. Der Gesundheitsausschuss empfahl weiterhin, die Frist, bis zu der die Kassen ihre Verschuldung abzubauen haben, generell um ein Jahr auf den 31. Dezember 2008 zu verlängern. Nach Informationen des "Handelsblatt" lehnt das Ministerium bislang eine Verschiebung der PKV-Reform ab.

Zum Redaktionsschluss dieser AZ lagen zum Apothekenbereich erste Ergebnisse aus der Sitzung vor. Danach bleibt das Einsparziel von 500 Mio. für die Apotheken bestehen. Die Anrechnungsklausel zur Berücksichtigung der Einsparbeträge der Apotheken wird jedoch konkretisiert. Zudem soll der Apothekenabschlag nur für das Jahr 2009 auf 2,30 Euro erhöht werden.

Die Möglichkeit zur Auseinzelung von Arzneimitteln wird ersatzlos gestrichen. Die Möglichkeit für Apotheker, bei der Abgabe von verschreibungspflichtigen Arzneimitteln teilweise auf den Festzuschlag von 8,10 Euro zu verzichten, soll nicht bestehen. Es erfolgt somit keine Ersetzung des jetzigen Festzuschlags durch einen Höchstzuschlag. Damit ist das vorgesehene Wettbewerbselement auf dieser Ebene ausgeschlossen.

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