Bundesrat entscheidet am Freitag über die Empfehlungen seines Gesundheitsaussch

Am 15. Dezember wird sich der Bundesrat mit dem Gesetzentwurf zur Gesundheitsreform befassen. Der Gesundheitsausschuss der Länderkammer hat ihm für seine Stellungnahme auf 143 Seiten Empfehlungen ausgesprochen. In mehr als 100 Änderungsanträgen werden Korrekturen an vielen Stellen des Gesetzes gefordert. Auch mit den geplanten Reformen im Apothekenbereich sind die Länder ganz und gar nicht einverstanden.

Erst durch das Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz (AVWG) habe die Bundesregierung den Apotheker als Heilberufler gestärkt, heißt es in der Beschlussempfehlung des Bundesrats-Gesundheitsausschusses. Doch die nun im GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz (GKV-WSG) vorgeschlagenen Maßnahmen machten ihn "vornehmlich zum Kaufmann, der möglichst kostengünstig Arzneimittel verteilt." Statt des bisherigen Qualitätswettbewerbs solle nun ein Preiswettbewerb unter Apotheken gefördert werden. Die Länder sehen den Apotheker jedoch weiterhin als Heilberufler, der im Wesentlichen nicht-kommerzielle Dienstleistungen erbringt. Daher plädieren sie dafür, die für alle Apotheken einheitlichen Preisspannen und die einheitlichen Rabattgewährungen gegenüber den Krankenkassen zu erhalten. Das gleiche gilt für die Verpflichtung, Zuzahlungen einzufordern. Konkret: Von der Möglichkeit des Margen- und Zuzahlungsverzichts halten die Länder nichts.

2,30 Euro Rabatt Um dennoch das Ziel des Gesetzgebers zu erfüllen, Apotheken auf Dauer einen Beitrag zur Kostensenkung leisten zu lassen, wird eine Anhebung des Krankenkassenrabattes von 2 Euro auf 2,30 Euro pro Packung vorgeschlagen. Sollten in den ersten zwölf Monaten nach Inkrafttreten der Reform nicht mindestens 500 Millionen Euro gespart worden sein, soll der Abschlag 2009 einmalig entsprechend erhöht werden. Die Rabatterhöhung um 30 Cent werde die Kassen jährlich um mindestens 150 Millionen Euro entlasten, heißt es in der Beschlussempfehlung.

Konkretisierung der Haftungsregelung Aus Sicht der Länder sind bei der Berechnung der 500 Millionen Euro nicht nur die neuen Sparinstrumente, sondern auch die bereits bestehenden einzubeziehen. Insbesondere biete das AVWG bereits funktionierende Regelungen. So sollten etwa auch die Preisabsenkungen der Hersteller im Zuge der Zuzahlungsbefreiungsregelung sowie sämtliche Herstellerrabatte nach § 130 a SGB V berücksichtigt werden. In der Begründung des Änderungsantrages heißt es, dass die im GKV-WSG vorgesehenen Maßnahmen zum großen Teil von der Verhandlungsbereitschaft Dritter abhängig seien und daher nicht einer einzelnen Leistungserbringergruppe aufgebürdet werden könnten. Auch in den Eckpunkten zur Reform sei man davon ausgegangen, dass die Einsparung von 500 Millionen Euro aus dem Bereich der Arzneimittelversorgung insgesamt und nicht isoliert allein durch die Apotheken zu leisten sei.

Ob sich der Bundesrat diesen Empfehlungen am kommenden Freitag anschließen wird, bleibt abzuwarten. Im Bundesgesundheitsministerium (BMG) geht man derzeit davon aus, dass es zwar noch zu einer größeren Anzahl von Änderungen am Reformgesetz kommen wird. Allerdings beträfen diese "nicht die Essentials, sondern eher das Kleingedruckte", erklärte BMG-Referatsleiter Ulrich Dietz am 6. November in Berlin.

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