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Rezeptsammlung: Gericht verhandelt über Arzneimittelabgabe im Drogeriemarkt
Im Juni 2004 hatte die Drogeriemarktkette in einigen Filialen in Nordrhein-Westfalen, darunter drei in Düsseldorf, als Testfilialen in Zusammenarbeit mit der Venloer Apotheke einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel eingerichtet. Dagegen schritt die Aufsichtsbehörde ein.
Das Oberwaltungsgericht in Münster bestätigte die Untersagungsverfügung im August 2005 im Eilverfahren (siehe AZ Nr. 35/2005, S. 1). Das nun mit dem Hauptsacheverfahren befasste Verwaltungsgericht Düsseldorf will seine Entscheidung am 15. Februar bekannt geben.
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