Rezeptsammlung: Gericht verhandelt über Arzneimittelabgabe im Drogeriemarkt

DÜSSELDORF (ks). Das Verwaltungsgericht Düsseldorf hat am 25. Januar den umstrittenen Bestell- und Abholservice für Medikamente der Drogeriemarktkette dm verhandelt. Die Stadt Düsseldorf hatte dem Unternehmen untersagt, in seinen Filialen Rezepte einzusammeln und durch eine Kooperation mit einer holländischen Versandapotheke zu beliefern.

Im Juni 2004 hatte die Drogeriemarktkette in einigen Filialen in Nordrhein-Westfalen, darunter drei in Düsseldorf, als Testfilialen in Zusammenarbeit mit der Venloer Apotheke einen Bestell- und Abholservice für Arzneimittel eingerichtet. Dagegen schritt die Aufsichtsbehörde ein.

Das Oberwaltungsgericht in Münster bestätigte die Untersagungsverfügung im August 2005 im Eilverfahren (siehe AZ Nr. 35/2005, S. 1). Das nun mit dem Hauptsacheverfahren befasste Verwaltungsgericht Düsseldorf will seine Entscheidung am 15. Februar bekannt geben.

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