Gesetzliche Kassen: Neuer Spitzenverband Bund verfassungswidrig: BKK- und IKK-Bu

BERLIN (ks). Nach den privaten Krankenversicherungen machen nun auch die gesetzlichen Krankenkassen verfassungsrechtliche Bedenken gegen die Gesundheitsreform geltend. Die Bundesverbände der Betriebs- und der Innungskrankenkassen sind der Auffassung, dass der geplante einheitliche Spitzenverband mit dem Grundgesetz nicht zu vereinen ist. Dabei berufen sie sich auf ein Gutachten des Verwaltungsrechtlers und ehemaligen Bundesministers Rupert Scholz (CDU).

Einstieg in Einheitsversicherung?

Dem Gesetzentwurf zufolge müssen sich die bisher sieben GKV-Spitzenverbände zu einem Dachverband zusammenschließen. Ab 2008 soll dieser Spitzenverband Bund nahezu alle Aufgaben der heutigen Spitzenverbände übernehmen. Sachmittel und die derzeit fast 2000 Beschäftigten sollen hingegen bei den Spitzenverbänden verbleiben. Doch die Verbände würden zu nahezu funktionslosen Beschäftigungsgesellschaften gemacht, kritisiert Scholz – unklar sei, was mit den Mitarbeitern geschehe. Damit entledige sich der Staat letztlich seiner Fürsorgepflicht für diese Beschäftigten. Darüber hinaus sieht Scholz in der Neuorganisation der Kassen eine rechtsstaatswidrige "wettbewerbsbeschränkende Konzentration" und eine "Zentralisierung von Aufgaben". Sie sei zudem willkürlich, weil sachliche Gründe für die Organisationsreform nicht zu erkennen seien. Letztlich handele es sich um den "Einstieg in die Einheitsversicherung durch die Hintertür", so Scholz.

BMG: Reform geprüft und verfassungsgemäß

Das Bundesgesundheitsministerium wies Verfassungsbedenken gegen die Gesundheitsreform zurück: Alle Gesetze der Bundesregierung würden auf ihre Verfassungsmäßigkeit geprüft, hieß es. Weder die Experten im Innen- noch im Justizministerium hätten Bedenken.

Eine Ministeriumssprecherin sagte, es sei "nicht bekannt, dass jemals ein Gesetz von Ulla Schmidt nachher als nicht verfassungsgemäß erklärt worden wäre."

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