Spitzenverbände der GKV beschließen neue Festbeträge

BERLIN (ks). Die GKV-Spitzenverbände haben die Bundesregierung erneut aufgefordert, Arzneimittel von der Mehrwertsteuererhöhung auszunehmen oder den Mehrwertsteuersatz zu halbieren. Da im Moment allerdings nichts dafür spricht, dass sich hier etwas bewegt, haben die Spitzenverbände am 23. Oktober eine Anpassung der Festbeträge beschlossen. Durch die Anhebung der Erstattungsobergrenzen zum 1. Januar 2007 sollen zusätzliche Kosten für die Versicherten infolge der Steuererhöhung vermieden werden.

Allein bei Medikamenten mit Festbeträgen werde die GKV durch die für das nächste Jahr geplante Mehrwertsteuererhöhung mit bis zu 260 Mio. Euro belastet, teilten die Spitzenverbände am 26. Oktober mit. Damit die Versicherten künftig keine Aufzahlungen schultern müssen, weil ihre Arzneimittel plötzlich die Erstattungsgrenze überschreiten, wurden in 431 der insgesamt 441 Arzneimittelgruppen die Festbeträge angehoben.

Als Folgeentscheidung wurden auch die Beschlüsse zur Zuzahlungsbefreiung angepasst. Damit stellen die Spitzenverbände sicher, dass die zum Teil erst am 1. November wirksam werdenden Befreiungsgrenzen auf Ebene der Abgabepreise der pharmazeutischen Unternehmen auch nach dem 1. Januar 2007 unverändert fortgelten und keine erneuten Preissenkungen erfordern.

Zugleich beschlossen die Spitzenverbände die Eingruppierung neuer Wirkstoffe bei drei Festbetragsgruppen der Stufe 2 (Cefalosporine). Mit den zur Behandlung von Infektionen der Atemwege, Hals-Nasen-Ohren, Nieren und Harnwege verordneten Wirkstoffen sollen rund 40 Mio. Euro pro Jahr eingespart werden.

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