Schmidt will Massenflucht zu Privaten verhindern

Berlin (az/ghb). Laut den Eckpunkten der Gesundheitsreform müssen gesetzlich Versicherte künftig drei Jahre in Folge über der Versicherungspflichtgrenze liegen, bevor sie zu einer privaten Kasse wechseln dürfen. Nach dem Willen von Gesundheitsministerin Schmidt soll diese Regelung aber schon rückwirkend zum 4. Juli 2006 greifen, wie die "Süddeutsche Zeitung" am 12. Okotber meldete.

Schmidt will so verhindern, dass gesunde, einkommensstarke Versicherte schnell noch aus der GKV in eine private Versicherung wechseln. Die entsprechende Regelung steht im neuesten Gesetzentwurf, den das Gesundheitsministerium am Donnerstag fertig gestellt hat. Demnach sollen gesetzlich Versicherte, deren Jahreseinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 47250 Euro liegt, nicht mehr sofort in eine private Versicherung wechseln dürfen.

Andernfalls, so zitiert das Blatt aus dem jüngsten Gesetzentwurf des Gesundheitsministeriums, sei das "finanzielle Gleichgewicht" der gesamten Gesundheitsreform "empfindlich gestört". Das Gesundheitsministerium behauptet laut "SZ", diese "echte Rückwirkung" sei "ausnahmsweise zulässig".

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