Arzneimittel-Spargesetz: Union will nachbessern

BERLIN (ks). In der Union denkt man nach der kritischen Anhörung zum Arzneimittel-Spargesetz über Nachbesserungen nach. Anklang findet offenbar der Vorschlag der Betriebskrankenkassen, Patienten von der Zuzahlung für Festbetrags-Arzneimittel zu befreien, wenn sie auf eine Verordnung dringen, deren Preis deutlich unter der Erstattungsobergrenze liegt. Die gesundheitspolitische Sprecherin der CDU/CSU-Fraktion, Annette Widmann-Mauz, kündigte in der "Frankfurter Allgemeinen Zeitung" (Ausgabe vom 20. Januar) an, in der Koalition hierüber reden zu wollen.

Die Anhörung zu dem Gesetzentwurf am Vortag habe Nachbesserungsbedarf deutlich werden lassen, sagte Widmann-Mauz. Mit einer Streichung der Zuzahlung für besonders preiswerte Medikamente könne der Patient Einfluss auf die Wirtschaftlichkeit der Verordnung nehmen und davon auch finanziell profitieren. Zugleich würde auf die Art der Preiswettbewerb unter den Arzneimittelherstellern gefördert, so die CDU-Politikerin. Das Einsparvolumen für die Kassen durch die veränderte Zuzahlungsregelung liegt nach deren Berechnungen bei bis zu 800 Mio. Euro im Jahr. Die Versicherten könnten demnach weitere 600 Mio. Euro an Zuzahlungen sparen.

Auch die im Spargesetz geplante Bonus-Malus-Regelung für Ärzte soll Widmann-Mauz zufolge gelockert werden. Ganz werde man auf diese Regelung nicht verzichten können, doch es müsse geprüft werden, ob die Strafzahlung tatsächlich bereits dann fällig werde müsse, wenn das festgesetzte Niveau um 5 Prozent überschritten worden sei.

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