Arzneimittelsparpaket: Kassen warnen vor höheren Kosten für Patienten

BERLIN (ks). Die Spitzenverbände gesetzlichen Krankenkassen fürchten, dass durch das geplante Gesetz zur Verbesserung der Wirtschaftlichkeit in der Arzneimittelversorgung (AVWG) erhebliche Mehrkosten auf die Patienten zukommen. Der Gesetzentwurf sieht unter anderem eine Absenkung der Festbeträge vor. Dies wird den Kassen zufolge dazu führen, dass viele Patienten künftig in die eigene Tasche greifen müssen, um den Differenzbetrag zwischen Festbetrag und Arzneimittelpreis zu begleichen. Das Bundesgesundheitsministerium (BMG) wies die Behauptungen als "Panikmache" zurück.

In ihrer schriftlichen Stellungnahme für die Anhörung zum AVWG-Entwurf am 18. Januar im Gesundheitsausschuss des Bundestages schlagen die Kassen Alarm. Es sei zu befürchten, dass die überwiegende Zahl der Patienten "nicht die finanziellen Möglichkeiten habe, die bisher angewendeten Arzneimittel weiterhin zu erwerben". Infolge der geplanten Neuregelungen im Festbetragsbereich sei eine Senkung der bisherigen Erstattungsgrenzen um bis zu 65 Prozent zu erwarten, heißt es in der Stellungnahme.

Die Krankenkassen glauben nicht, dass die Hersteller einen solchen Preisverfall mitmachen. Im schlimmsten Fall könne es daher dazu kommen, dass Patienten 336 Euro pro Packung draufzahlen müssen. Die Kassen prognostizieren, dass ab dem 1. Juni 2006 nur noch 45 Prozent der Verordnungen ohne Aufzahlung erhältlich sein werden. Von 265 Wirkstoffen stünden 95 nicht mehr zum Festbetrag zur Verfügung. "Damit wird eine medizinisch notwendige Arzneimittelversorgung zum Festbetrag in vielen Fällen erschwert", so die Spitzenverbände.

Zweifel am geplanten Einsparvolumen

Im Gesetzentwurf ist vorgesehen, dass die Kassen mit Arzneimittelherstellern Rabattvereinbarungen treffen sollen, um derartige Härten für ihre Versicherten zu vermeiden. Die Spitzenverbände sind allerdings skeptisch: "Es ist kaum zu erwarten, dass die pharmazeutischen Unternehmen freiwillig flächendeckend allen Krankenkassen Rabattverträge anbieten, wenn sie andererseits nicht bereit sind, Preissenkungen auf den Festbetrag vorzunehmen". Die Kassen bezweifeln zudem die Einschätzung des BMG, mit dem Gesetz könnten die Kassen um jährlich 1,3 Mrd. Euro entlastet werden. Sie rechnen lediglich mit Einsparungen in Höhe von rund einer Mrd. Euro.

BMG: Realitätsfremde Kassen

BMG-Sprecher Klaus Vater wies diese Äußerungen am 11. Januar "mit aller Entschiedenheit" zurück. Im Bereich der neuen Festbetragsregelung werde der Wettbewerb eine Entwicklung, wie sie die Kassen vorhersehen, nicht zulassen. "Die Betrachtung der Kassenverbände ist insofern gesehen realitätsfremd und von einem tiefen Misstrauen gegen Wettbewerb im Bereich des Gesundheitswesens geprägt", sagte Vater. Die nun in Gang gesetzte "Panikmache" hätte vermieden werden können, wenn die Selbstverwaltung bereits im vergangenen Jahr die vorhandenen Instrumente angewendet hätte. Das Arzneimittel-Spargesetz soll zum 1. April in Kraft treten.

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